Steuerberater

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2ndReality

@opa: Ab Tz. 88 ist ausgeführt, dass die 0,30 € nur eine Übergangsregelung ist und der Gesetzgeber rückwirkend zum 01.01.07 eine Neuregelung zu treffen hat.
Alle Bescheide sind diesbezüglich nach § 165 AO vorläufig (Tz. 90).
Berlin hat bereits abgenickt.

Die Verfassungswidrigkeit ist (mündlich) bestätigt worden. Die alte Regelung mit den Pauschalen ab dem ersten Kilometer sollen Anwendung finden. Ein steuerlicher Ausgleichsposten an anderer Stelle soll nicht geschaffen werden, auch keine zusätzlichen Einsparpotenziale geschaffen werden.

Eine gesetzliche Neuregelung wird es erst mit dem Veranlagungszeitraum 2009 geben.

Aber auch die Herren im Finanzministerium könnten, nach eingehender Klausur mit Frau Merkel und der Regierungsspitze, noch zu einer andersartigen Meinung kommen.

Allerdings ersehe ich aus dem Urteil des BVerfG für den Gesetzgeber keinen sehr großen Spielraum für eine rückwirkende ganzheitliche Regelung. Denn das BVerfG hat die pauschalierte Regelung als anwendungsfähig beurteilt.


Was ich viel interessanter finde ist die Ableitung der Begründung für die Verfassungswidrigkeit.
Hieran sieht man wieder einmal, das Richterhirne des BVerfG anders ticken.
Also: Nach Schnelldurchsicht würde ich folgende Zusammenfassung geben: das BVerfG wünscht sich ein Idealgesetz, das in sich, mit anderen Gesetzen und mit wünschenswerten Regelungzielen abgestimmt ist. Wenn das gegeben ist, hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum.

Hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los. Denn nicht abgestimmte Gesetze haben wir doch nun wirklich schon zuhauf!
Habe gerade eine Mail von unserem FinMin bekommen. Sie arbeiten seit 11:15 Uhr an der Umsetzung der "Altregelung". Shy

Solch eine Arbeitseinsatz habe ich vom FinMin noch nie gesehen.

2ndReality

Die Bezirke tun mir jetzt schon leid. Die müssen zusätzlich zu normalen Arbeit noch die ganzen Bescheidänderungen stemmen.
Hoffentlich geht zumindest ein Teil automatisch. Ich erinnere mich noch an die Änderung bei den Kinderfreibeträgen. Das hat den Staat bei manchen mehr gekostet, als es dem Bürger an Erstattung gebracht hat.
@2ndReality
Es ist klar, daß die verfassungswidrige Änderung in eine verfassungskonforme Anwendung rückwikend zu ändern ist (das ist ja klar), ABER es heißt nicht, daß eine andere Anwendung (als eben die, die bis 2006 angewendet wurde) zu schaffen ist. Die verfassungswidrige Änderung muss aufgehoben werden. Es muss keine neue geschaffen werden. Hoffe, daß wir damit den Disput geklärt hätten.

@Kiharu
Da werde ich mal sehen, ab wann ich die ersten geänderten Bescheide bekomme bzw. ab wann die Kürzung nicht mehr angewendet wird. Hab gerade heute 2 Erklärungen verschickt, die kommen bestimmt erstmal noch mit der Kürzung zurück.

@All
Glückwunsch, dies ist das neue Topthema in diesem Forum.
(was allerdings zu erwarten war.

2ndReality

@opa: Dann sind wir jetzt ja einer Meinung. Sehr schön...^^
Wichtig ist erstmal, dass es für einige mehr Geld gibt.

@all: Wie versteht ihr den durch das Verfassungsgericht angedachten Vorläufigkeitsvermerk für die Bescheide ab 2007?
Zitat:Wichtig ist erstmal, dass es für einige mehr Geld gibt.
Ja, aber mir graut es schon vor der Masse der geänderten Bescheide. Bei mir sind es eben ein paar Hundert, dann erwarte ich noch Streit in den Fällen, wo durch die Kürzung nur der AN PB (920,-) angesetzt wurde, aber über die übrigen WK gar nicht entschieden wurde, weil eben keine Auswirkung. Ich werd es mal abwarten.Cool
Zitat:Vorläufigkeitsvermerk für die Bescheide ab 2007
Da halt ich es mit @Uwe (Steuernetz), daß die erstmal andere Problemchen haben. Big Grin
ich möchte gern mal wissen, wieviele Stpfl. bereits bei ihrem zuständigen SB angerufen und erfragt haben, wann sie mit dem geld rechnen können Smile
2ndReality schrieb:Die Bezirke tun mir jetzt schon leid. Die müssen zusätzlich zu normalen Arbeit noch die ganzen Bescheidänderungen stemmen.
Hoffentlich geht zumindest ein Teil automatisch.

Die allermeisten Änderungen werden automatisch vorgenommen, das merkt der Bearbeiter nicht einmal.

Probleme gibt es, wenn sich die Eheleute inzwischen getrennt haben.

Dann muss das FA beide anschreiben wegen Erstattungsmodalitäten.

Das wird ja aber längst nicht so häufig der Fall sein wie damals bei den Kinderfreibeträgen.
Damals waren ja diverse Jahre betroffen, diesmal nur zwei.

Die Änderung wird aber wohl noch ein wenig dauern, das Programm muss ja entsprechend umgeschrieben werden.
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