Steuerberater

Normale Version: 10. September um 10 Uhr
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

2ndReality

@opa: Ab Tz. 88 ist ausgef�hrt, dass die 0,30 � nur eine �bergangsregelung ist und der Gesetzgeber r�ckwirkend zum 01.01.07 eine Neuregelung zu treffen hat.
Alle Bescheide sind diesbez�glich nach � 165 AO vorl�ufig (Tz. 90).
Berlin hat bereits abgenickt.

Die Verfassungswidrigkeit ist (m�ndlich) best�tigt worden. Die alte Regelung mit den Pauschalen ab dem ersten Kilometer sollen Anwendung finden. Ein steuerlicher Ausgleichsposten an anderer Stelle soll nicht geschaffen werden, auch keine zus�tzlichen Einsparpotenziale geschaffen werden.

Eine gesetzliche Neuregelung wird es erst mit dem Veranlagungszeitraum 2009 geben.

Aber auch die Herren im Finanzministerium k�nnten, nach eingehender Klausur mit Frau Merkel und der Regierungsspitze, noch zu einer andersartigen Meinung kommen.

Allerdings ersehe ich aus dem Urteil des BVerfG f�r den Gesetzgeber keinen sehr gro�en Spielraum f�r eine r�ckwirkende ganzheitliche Regelung. Denn das BVerfG hat die pauschalierte Regelung als anwendungsf�hig beurteilt.


Was ich viel interessanter finde ist die Ableitung der Begr�ndung f�r die Verfassungswidrigkeit.
Hieran sieht man wieder einmal, das Richterhirne des BVerfG anders ticken.
Also: Nach Schnelldurchsicht w�rde ich folgende Zusammenfassung geben: das BVerfG w�nscht sich ein Idealgesetz, das in sich, mit anderen Gesetzen und mit w�nschenswerten Regelungzielen abgestimmt ist. Wenn das gegeben ist, hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum.

Hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los. Denn nicht abgestimmte Gesetze haben wir doch nun wirklich schon zuhauf!
Habe gerade eine Mail von unserem FinMin bekommen. Sie arbeiten seit 11:15 Uhr an der Umsetzung der "Altregelung". Shy

Solch eine Arbeitseinsatz habe ich vom FinMin noch nie gesehen.

2ndReality

Die Bezirke tun mir jetzt schon leid. Die m�ssen zus�tzlich zu normalen Arbeit noch die ganzen Bescheid�nderungen stemmen.
Hoffentlich geht zumindest ein Teil automatisch. Ich erinnere mich noch an die �nderung bei den Kinderfreibetr�gen. Das hat den Staat bei manchen mehr gekostet, als es dem B�rger an Erstattung gebracht hat.
@2ndReality
Es ist klar, da� die verfassungswidrige �nderung in eine verfassungskonforme Anwendung r�ckwikend zu �ndern ist (das ist ja klar), ABER es hei�t nicht, da� eine andere Anwendung (als eben die, die bis 2006 angewendet wurde) zu schaffen ist. Die verfassungswidrige �nderung muss aufgehoben werden. Es muss keine neue geschaffen werden. Hoffe, da� wir damit den Disput gekl�rt h�tten.

@Kiharu
Da werde ich mal sehen, ab wann ich die ersten ge�nderten Bescheide bekomme bzw. ab wann die K�rzung nicht mehr angewendet wird. Hab gerade heute 2 Erkl�rungen verschickt, die kommen bestimmt erstmal noch mit der K�rzung zur�ck.

@All
Gl�ckwunsch, dies ist das neue Topthema in diesem Forum.
(was allerdings zu erwarten war.

2ndReality

@opa: Dann sind wir jetzt ja einer Meinung. Sehr sch�n...^^
Wichtig ist erstmal, dass es f�r einige mehr Geld gibt.

@all: Wie versteht ihr den durch das Verfassungsgericht angedachten Vorl�ufigkeitsvermerk f�r die Bescheide ab 2007?
Zitat:Wichtig ist erstmal, dass es f�r einige mehr Geld gibt.
Ja, aber mir graut es schon vor der Masse der ge�nderten Bescheide. Bei mir sind es eben ein paar Hundert, dann erwarte ich noch Streit in den F�llen, wo durch die K�rzung nur der AN PB (920,-) angesetzt wurde, aber �ber die �brigen WK gar nicht entschieden wurde, weil eben keine Auswirkung. Ich werd es mal abwarten.Cool
Zitat:Vorl�ufigkeitsvermerk f�r die Bescheide ab 2007
Da halt ich es mit @Uwe (Steuernetz), da� die erstmal andere Problemchen haben. Big Grin
ich m�chte gern mal wissen, wieviele Stpfl. bereits bei ihrem zust�ndigen SB angerufen und erfragt haben, wann sie mit dem geld rechnen k�nnen Smile
2ndReality schrieb:Die Bezirke tun mir jetzt schon leid. Die m�ssen zus�tzlich zu normalen Arbeit noch die ganzen Bescheid�nderungen stemmen.
Hoffentlich geht zumindest ein Teil automatisch.

Die allermeisten �nderungen werden automatisch vorgenommen, das merkt der Bearbeiter nicht einmal.

Probleme gibt es, wenn sich die Eheleute inzwischen getrennt haben.

Dann muss das FA beide anschreiben wegen Erstattungsmodalit�ten.

Das wird ja aber l�ngst nicht so h�ufig der Fall sein wie damals bei den Kinderfreibetr�gen.
Damals waren ja diverse Jahre betroffen, diesmal nur zwei.

Die �nderung wird aber wohl noch ein wenig dauern, das Programm muss ja entsprechend umgeschrieben werden.
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Referenz-URLs