Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Ich hab mein Orakel schon abgegeben.
...noch 54 min.
Taxman schrieb:ist sie auch ... hinzu kam aber noch mangelnde rechenkünste meinerseits am frühen morgen 
Ich wurde einfach nur von der Überschrift dieses Threads irregeführt.
Anscheinend war ich auch noch nicht ganz wach
den lifestream guck ich mir mal an :-)
Phyrrussieg! Der Gesetzgeber muss nur besser begründen, dann kann er das wieder einführen.
die betonung liegt hier ja wohl eindeutig auf "nur" !
öhm ... was bedeutet das denn nun ? *flöt*

Ich denk mal die machen sich´s einfacher:
Der Satz wird auf 15 ct gekürzt, und gut is.
Ich gebe gerne zu, daß mein Orakel falsch war.
Mal sehen ob und was sich der Gesetzgeber in der Zukunft einfallen lässt, aber das ist ein späteres Problem. Jetzt freu ich mich erstmal für meine Mandanten, auch wenn es mich selber nicht betrifft. Allerdings wird mich jetzt ein Flut (mehrere Hundert) geänderter Bescheide überrollen. Trotzdem freue ich mich heute erstmal.
Wäre eine Änderung JETZT zum 01.01.2007 nicht eine echte Rückwirkung? Dürfen die das? Oder dürfen die das, weil das BVerfG gesagt hat, dass sie das sollen?
Klärt mich mal ein Verfassungsrechtler auf?
Es dankt: die Catja
@Catja, nein, keine Rückwirkung, weil ein verfassungswidriger Zustand durch einen verfassungsgemäßes Zustand ersetzt wird. Rückwirkung hat man nur, wenn verfassungsgemäßer Zustand verändert wird. Frag mich jetzt aber nicht, was passiert, wenn der verfassungswidrige Zustand dann widerum mit verfassungswidrigem Gesetz ersetzt wird. Das dürfte dann schon eine Art Rückwirkung sein...
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12