Steuerberater

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Eine rückwirkende gesetzl. Änderung ist m.E. nicht möglich. Ob überhaupt und wie eine ev. neue Regelung in der Zukunft aussieht, kann keiner sagen. Auch Clematis` Glaskugel nicht.
Opa schrieb:Allerdings wird mich jetzt ein Flut (mehrere Hundert) geänderter Bescheide überrollen.
Was bin ich froh, dass ich keinen Lohnsteuerhilfeverein habe...

Können Sie die Prüfung dieser Bescheide wenigstens abrechnen? Oder ist das im Beitrag mit drin?
@showbee:

Heisst das übersetzt, dass die neu zu findende Regelung auf den 1.1.07 für den Steuerzahler schlechter sein darf, als die Regelung bis incl. 2006?
@ towel day
Extra abrechnen kann ich dafür leider nix. Aber (auch wenn ich nichts dafür kann) erzeugt es zufriedene Kunden, damit Kundenbindung bzw. Werbung für neue Mandanten.

@ Catja
Für den 01.01.07 kann es rückwirkend keine neue Regelung geben, nur für die Zukunft, ab 01.01....?
Da stehe ich auch gerade auf dem Schlauch.

folgende Frage habe ich bereits für mich geklärt:

Da es sich um einen Fall der Verfassungswidrigkeit handelt, greifen zumindest erst einmal die vorläufigkeitsvermerke.

Und jetzt spinne ichmal Catjas Faden fort:

Sollte jetzt die neue Regelung die rückwirkend ab dem 01.01.2007 in Kraft treten soll schlechter sein als die aus 2006 oder sogar noch schlechter als die verfassungswidrige aus 2007/2008.....

.... dann dürfte das FA aufgrund des Vorläufigkeitsvermerkes zuungunsten ändern weil auch m.E. kein Fall einer Rückwirkung vorliegt ( werde diesbezüglich aber auch nochmal genauer recherchieren)

lg, Jive
Jepp.
So lese ich die Pressemitteilung auf der Seite des BMF auch.
Also: Entwarnung.

Edit: Mein Beitrag bezog sich auf @Opa, der Jive hatte mich aber überholt.
Wie kommt ihr zu einer rückwirkenden Änderung zum 01.01.07? Das gibt das Urteil nicht her und die Pressemitteilung ist auch eindeutig. Eine Änderung ev. ab 01.01.2010. Für 2007-2009 gilt die alte Regelung wie bis 2006.
habs bei juris gelesen...

hier der link:

http://www.juris.de/jportal/portal/t/fwz...s.Maximize

und hier das wichtige mal rauskopiert :

Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 01.01.2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG – vorläufig – ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden.



lg, Jive
das waren die Eilmeldungen der DATEV und der Süddeutschen.
Hmm ..dann lese ich die Pressemitteilung so, dass ab 01.01.2009 praktisch altes Recht angewendet wird und für 2007 und 2008 praktisch auch ohne jedoch eine gesetliche Änderung zu veranlassen??
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