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10. September um 10 Uhr
10.07.2008, 10:24
Beitrag: #1
10. September um 10 Uhr
Hi,

BVerfG hat gerade die mündliche Verhandlung zur Entfernungspauschale terminiert. Am 10. September werden wir also wenigstens eine Ahnung haben, was das BVerfG zum Thema denkt.

der showbee
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10.07.2008, 10:26
Beitrag: #2
RE: 10. September um 10 Uhr
Das kann nur gut für uns enden, denn an meinem Geburtstag dulde ich keine Negativschlagzeilen Wink
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10.07.2008, 10:37
Beitrag: #3
RE: 10. September um 10 Uhr
Seid ihr Pendler?


Mal ehrlich: wenn die alte Regelung wieder kommt und das dann, sagen wir 10 Mrd. Steuer den Staat kostet.... dann fällt dafür irgendwas anderes weg. Ob nun Investitionen (etwa in Bildung) oder andere steuerliche Vergünstigungen (z.B. etwa Denkmal-Afa/Sonderausgaben)

Ungerecht oder nicht: bringst das dann?

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10.07.2008, 10:42
Beitrag: #4
RE: 10. September um 10 Uhr
Ja, denn die Mandanten schätzen einen Berater oft eben an der Höhe der Erstattung ein. Big Grin
Ob sie es dann woanders aus der Tasche gezogen bekommen, merken sie nicht.
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10.07.2008, 10:48
Beitrag: #5
RE: 10. September um 10 Uhr
maxell schrieb:Seid ihr Pendler?

Ja, obwohl mir persönlich der ganze Schmarn egal wäre.

Mir geht es da etwas um´s Prinzip. Auf der einen Seite behauptet man das die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte PRIVATVERGNÜGEN sein (vollkommen unverständlich), aber auf der der anderen Seite einem Arbeitssuchenden/Beschäftigten eine Fahrtstrecke (einfach) von bis zu 60 km zumutet.

Das passt in meinen Augen nicht ganz zusammen.

Greetings ...
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10.07.2008, 11:01
Beitrag: #6
RE: 10. September um 10 Uhr
Ich finde die jetzige Regelung ungerecht. Ich finde, dass derjenige, der Fahrtkosten zur Arbeit hat, ihn auch absetzen können muss. Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber es in der Hand hat, sich nach Belieben Definitionen zu stricken, wie er gerade Geld braucht.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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10.07.2008, 11:04
Beitrag: #7
RE: 10. September um 10 Uhr
es ist und bleibt das leidige problem der politik. wohltaten werden gerne vergeben und kommen gut an. die finanzierung ist dann meistens in steuererhöhungen zu suchen und wird bekämpft. ich freue mich sehr wohl auch über die neuen wohltaten (elterngeld ab nächsten monat und sehe auch einer kindergelderhöhung freudig entgegen), mir ist aber bewusst, dass es irgendwo anders kassiert wird, im schlimmsten fall sogar zu 100% bei mir an anderer stelle. politik ist eine sache der umverteilung, die bei der verteilung beginnt.
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10.07.2008, 11:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.07.2008 11:28 von maxell.)
Beitrag: #8
RE: 10. September um 10 Uhr
eben. So muss man das wohl sehen.
Oder neue Schulden machen.

Da wär mirs lieber es bleibt bei der Pndlerpauschale wie es ist.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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10.07.2008, 12:01
Beitrag: #9
RE: 10. September um 10 Uhr
Sorry, aber diese Haltung kann ich nicht nachvollziehen.

Die Kürzung/Streichung verstößt m.E. eindeutig gegen das sogenannte Nettolohnprinzip, ist also nicht rechtsstaatlich, und es ist verfassungswidrig nur für Haushaltsengpässe Steuererhöhungen vorzunehmen. Wenn ich also als Staat etwas unterstützen will (bspw. Kinder, Wirtschaft, Bildung...), dann muss ich es aus den Einnahmen finanzieren, oder ich lass es. Keiner kann mehr ausgeben als er hat, und kein normal wirtschaftlich denkender Mensch nimmt einen Kredit auf nur um Urlaub zu machen, da sind dann eben diese Schulden (wieviel Nullen waren es nochmal) die wir jetzt haben vorprogrammiert.
Nur wird heute leider anders gedacht. Wir wollen das und das haben, also wo bekommen wir das Geld dafür her. Und dann kommt man eben (privat nennt man es auch "auf die schiefe bahn" geraten) zu gesetzeswidrigen Methoden.
Aber Zaunkönig hat dazu so ähnlich schon mal einen guten Beitrag geschrieben, der hier im Forum zu finden ist.
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10.07.2008, 12:25
Beitrag: #10
RE: 10. September um 10 Uhr
Opa schrieb:Sorry, aber diese Haltung kann ich nicht nachvollziehen. Die Kürzung/Streichung verstößt m.E. eindeutig gegen das sogenannte Nettolohnprinzip, ist also nicht rechtsstaatlich, und es ist verfassungswidrig nur für Haushaltsengpässe Steuererhöhungen vorzunehmen. (...)

@Opa

Ich schreibe gerade meine Dr. Arbeit zum Thema. Ich kann dir sagen, dass "Nettoprinzip" ist nur ein gesetzgeberisches Prinzip, es lässt sich nicht direkt aus der Verfassung ableiten. Nur wenn man bspw. wie Kirchhof so frei ist und aus einem "zugleich" in Art. 14 GG den Halbteilungsgrundsatz ableiten will oder wenn man aus Art. 3 GG (Gleichbehandlung) das ganze EStG-System ableiten will (nach dem Motto die Verfassung enthält alle Einzelgesetze in nuce, weshalb der Gesetzgeber nur "folgerichtig" ableiten müsse), kann man wirklich zu dieser Meinung gelangen. Wenn aber Geld ausgeben Politik ist, dann muss auch Geld einnehmen Politik sein. Sei mal ehrlich zu dir selbst und lese mal das GG. Da steht nix von objektiven Nettoprinzip bei der Einkommensteuer. Du findest Sozialstaatsprinzip, Eigentumsfreiheit, Gleichbehandlung. Wenn du es so treibst wie die ganzen "ableiter" musst du faktisch Tipke (vgl. Buch die Steuerrechtsordnung in 3 Bänden) recht geben und sagen, alle Steuern die nicht USt & ESt sind, sind verfassungswidrig. Mit Verlaub, dann wäre aber auch das Elterngeld verfassungswidrig, weil es wider der Bedürftigkeit denen mehr gibt, die weniger brauchen...

eine müßige Diskussion. Wenn meine Diss. fertig ist, werde ich dir gerne meine Arbeitsergebnisse weiter referieren.

Gruß,

showbee
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