Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
USt bei Sonderbetriebsvermögen
15.01.2009, 17:57
Beitrag: #1
USt bei Sonderbetriebsvermögen
Hallo ich bin Chrissu der kleine Drache und ich will Feuerwehrmann werden, aber leider steht irgendwer auf meinem Schlauch, so dass nichts gescheites herauskommen will.

Folgender Fall:

Freiberufler (Zahnärzte) GbR A (50%) + B(50%). Umsatzsteuerfrei Umsätze.
A kauft sich ein Gerät, welches er an die gegen ein entsprechendes Entgelt GbR vermieten will. Späterer Übergang in die Gesamthand vorstellbar.

Unterliegt dies der Umsatzsteuer?

Meines Erachtens ja, weil sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG; Ort nach §§ 3a Abs. 4 Nr.11 i.V.m. Abs.3 UStG dort wo der Empfänger sein Unternehmen hat - hier Deutschland. Also st-bar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Mangels Steuerbefreiung (§ 4 UStG) auch steuerpflichtig, da nicht Leistungen als Zahnarzt von A an die GbR durchgeführt werden. Steuersatz 19%, da nicht unter § 12 Abs. 2 Nr.2 UStG fallend.

Sollte ich falsch liegen mit steuerpflichtig zu 19% - ergibt sich eine andere Lösung, wenn A neben der umsatzsteuerbefreiten Freiberuflichen Tätigkeit noch Umsatzsteuerpflichtige gewerbliche Einkünfte als Einzelunternehmer hat?

Bin ein wenig verunsichert.Sad

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.01.2009, 18:22
Beitrag: #2
RE: USt bei Sonderbetriebsvermögen
Hallo,

also ich denke, die Abgrenzung Leistungsaustausch / Erbringung im Rahmen des Gesellschaftsverhältnis ist entscheidend. Das ganze kannst du wunderbar bei BFH 05.12.2007, V R 60/05 nachlesen. Die hiesige Konstellation riecht nach Steuerbarkeit und Steuerpflicht!

Mfg

showbee

BFH: http://lexetius.com/2007,4351
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.01.2009, 17:20
Beitrag: #3
RE: USt bei Sonderbetriebsvermögen
Danke Dir.

Die TZ 31
Zitat:Die Anwendung der Befreiung würde jedoch entgegen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/ 388/ EWG zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Nach dem EuGH-Urteil vom 20. November 2003 C-8/ 01, Taksatorringen (Slg. 2003, I-13711, BFH/ NV Beilage 2004, 122 Randnrn. 63 f.) kommt es insoweit darauf an, dass die "reale" Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht. Die im Streitfall von der Klägerin erbrachten Leistungen unterscheiden sich nicht von den Leistungen, die die Gesellschafter der Klägerin auch von dritten Anbietern wie z. B. Softwareentwicklern hätten beziehen können. Derartige Leistungen wären umsatzsteuerpflichtig gewesen, so dass die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit für die Leistungen der Klägerin an ihre nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Gesellschafter zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber potentiellen Anbietern vergleichbarer Leistungen führen würde.


Hätte ich zwar nicht so gebracht Rolleyes , bin bei meinen Gedankengängen aber auch davon ausgegangen, dass man sich das Gerät ja auch von jemand Fremden mieten könnte und dann hätte dieser ja auch USt ausweisen/abführen müssen (entsprechend gebe es auch einen Vorsteuerabzug bei Anschaffung des Gerätes).

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation