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USt bei Sonderbetriebsverm�gen
15.01.2009, 17:57
Beitrag: #1
USt bei Sonderbetriebsverm�gen
Hallo ich bin Chrissu der kleine Drache und ich will Feuerwehrmann werden, aber leider steht irgendwer auf meinem Schlauch, so dass nichts gescheites herauskommen will.

Folgender Fall:

Freiberufler (Zahn�rzte) GbR A (50%) + B(50%). Umsatzsteuerfrei Ums�tze.
A kauft sich ein Ger�t, welches er an die gegen ein entsprechendes Entgelt GbR vermieten will. Sp�terer �bergang in die Gesamthand vorstellbar.

Unterliegt dies der Umsatzsteuer?

Meines Erachtens ja, weil sonstige Leistung nach � 3 Abs. 9 UStG; Ort nach �� 3a Abs. 4 Nr.11 i.V.m. Abs.3 UStG dort wo der Empf�nger sein Unternehmen hat - hier Deutschland. Also st-bar nach � 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Mangels Steuerbefreiung (� 4 UStG) auch steuerpflichtig, da nicht Leistungen als Zahnarzt von A an die GbR durchgef�hrt werden. Steuersatz 19%, da nicht unter � 12 Abs. 2 Nr.2 UStG fallend.

Sollte ich falsch liegen mit steuerpflichtig zu 19% - ergibt sich eine andere L�sung, wenn A neben der umsatzsteuerbefreiten Freiberuflichen T�tigkeit noch Umsatzsteuerpflichtige gewerbliche Eink�nfte als Einzelunternehmer hat?

Bin ein wenig verunsichert.Sad

Ciao Dragon
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15.01.2009, 18:22
Beitrag: #2
RE: USt bei Sonderbetriebsverm�gen
Hallo,

also ich denke, die Abgrenzung Leistungsaustausch / Erbringung im Rahmen des Gesellschaftsverh�ltnis ist entscheidend. Das ganze kannst du wunderbar bei BFH 05.12.2007, V R 60/05 nachlesen. Die hiesige Konstellation riecht nach Steuerbarkeit und Steuerpflicht!

Mfg

showbee

BFH: http://lexetius.com/2007,4351
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16.01.2009, 17:20
Beitrag: #3
RE: USt bei Sonderbetriebsverm�gen
Danke Dir.

Die TZ 31
Zitat:Die Anwendung der Befreiung w�rde jedoch entgegen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/ 388/ EWG zu Wettbewerbsverzerrungen f�hren. Nach dem EuGH-Urteil vom 20. November 2003 C-8/ 01, Taksatorringen (Slg. 2003, I-13711, BFH/ NV Beilage 2004, 122 Randnrn. 63 f.) kommt es insoweit darauf an, dass die "reale" Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht. Die im Streitfall von der Kl�gerin erbrachten Leistungen unterscheiden sich nicht von den Leistungen, die die Gesellschafter der Kl�gerin auch von dritten Anbietern wie z. B. Softwareentwicklern h�tten beziehen k�nnen. Derartige Leistungen w�ren umsatzsteuerpflichtig gewesen, so dass die Gew�hrung der Umsatzsteuerfreiheit f�r die Leistungen der Kl�gerin an ihre nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Gesellschafter zu einer Wettbewerbsverzerrung gegen�ber potentiellen Anbietern vergleichbarer Leistungen f�hren w�rde.


H�tte ich zwar nicht so gebracht Rolleyes , bin bei meinen Gedankeng�ngen aber auch davon ausgegangen, dass man sich das Ger�t ja auch von jemand Fremden mieten k�nnte und dann h�tte dieser ja auch USt ausweisen/abf�hren m�ssen (entsprechend gebe es auch einen Vorsteuerabzug bei Anschaffung des Ger�tes).

Ciao Dragon
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