Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
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12.11.2008, 12:27
Beitrag: #1
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Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
Habe das schon mal im Steuernetz gepostet:
Komplement�r GmbH erh�lt nur Haftungsverg�tung. Dies ist nach A 6 Abs. 6 UStR nicht steuerbar. Wie sieht es eigentlich mit den Kosten der GmbH aus. Ist ein Vorsteuerabzug m�glich obwohl keine stpfl. Ums�tze erzielt werden? � 15 II UStG trifft ja nicht zu. |
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12.11.2008, 14:09
Beitrag: #2
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
kein Vorsteuerabzug
Zusammenfassung der Rechtsauffassungen Rau/D�rrw�chter Rz 83ff zu � 15 mit weiteren Nachweisen: Es gibt da diverse Kritikpunkte an der BFH-Rechtsprechnung, s. Rz 85, da muss sich jemand finden, der das bis zum EUGH hochbringt. Viel Arbeit, vielleicht viel Ehr, aber kaum Honorar... schönen Tag noch phönix |
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12.11.2008, 14:22
Beitrag: #3
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
Hallo,
sehe ich anders. Nur Haftungsverg�tung = keine Leistung sondern alleine aus dem gesellschaftsrechtlichen Verh�ltnis zu betrachten. Daher auch kein Vorsteuerabzug m�glich. �bernimmt die GmbH jedoch auch andere T�tigkeiten im Bereich der Gesch�ftsf�hrung und Verwaltung, stellt die Haftungsverg�tung ein zus�tzliches Entgelt dar. Vorsteuerabzug ist m�glich und zul�ssig. Siehe auch Ausf�hrungen von Knoll: Newsletter 06-08 ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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12.11.2008, 15:00
Beitrag: #4
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
Ein Vorsteuerauschluss kann doch nur durch � 15 II UStG greifen. Da sind aber nur steuerfreie Ums�tze nicht aber nicht umsatzsteuerbare Ums�tze erw�hnt.
Das die Haftungsverg�tung keine Leistung im USt-lichen Sinne ist, ist f�r die Beurteilung der erhaltenen Leistungen doch egal. Ich tendiere eigentlich zum VoSt-Abzug. |
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12.11.2008, 18:07
Beitrag: #5
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
limo schrieb:Ein Vorsteuerauschluss kann doch nur durch � 15 II UStG greifen. Da sind aber nur steuerfreie Ums�tze nicht aber nicht umsatzsteuerbare Ums�tze erw�hnt. Schau Dir mal die von mir erw�hnten Quellen incl. Rechtsprechungshinweisen an. Der BFH folgert den Vorsteuerausschluss nicht urs�chlich aus � 15, sondern verneint die Unternehmereigenschaft nach � 2! Da aber kein Unternehmer, ist daraus der Vorsteuerausschluss zu folgern. schönen Tag noch phönix |
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12.11.2008, 18:49
Beitrag: #6
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
limo schrieb:Das die Haftungsverg�tung keine Leistung im USt-lichen Sinne ist, ist f�r die Beurteilung der erhaltenen Leistungen doch egal. Doch, die Komplement�r-GmbH ist ohne Leistungen nicht mal Unternehmer nach � 2 UStG und nicht zum VoSt Abzug berechtigt. Das Thema hatten wir eben erst hier im Forum: http://www.roland.someserver.de/forum/sh...hp?tid=768 Dort habe ich dann auf noch fr�here Ausf�hrungen meinerseits verwiesen: http://roland.someserver.de/forum/showth...hp?tid=617 |
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16.03.2012, 11:53
Beitrag: #7
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
showbee schrieb:Doch, die Komplement�r-GmbH ist ohne Leistungen nicht mal Unternehmer nach � 2 UStG und nicht zum VoSt Abzug berechtigt. Das Thema hatten wir eben erst hier im Forum: Dieser Link endet bei mir im Nirvana. L�sst sich der Inhalt wieder auferwecken??? schönen Tag noch phönix |
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16.03.2012, 11:57
Beitrag: #8
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
Dieser Thread ist "veraltet". Die Haftungsverg�tung ist doch mittlerweile eine USt-pflichtige Leistung.
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16.03.2012, 12:00
Beitrag: #9
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH
Ich habe jetzt aber einen Fall f�r das Jahr 2000 auf den Tsich bekommen...
schönen Tag noch phönix |
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16.03.2012, 12:21
Beitrag: #10
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RE: Haftungsverg�tung Komplement�r GmbH | |||
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