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Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz
14.06.2007, 10:19
Beitrag: #5
RE: Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz
Petz schrieb:Auf jeden Fall muss es dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden, siehe hier.

Das DBA dürfte nur eine Rolle spielen, wenn er als Geschäftsführer Gehalt bezieht.

Mit dem AStG nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe hier, bei einer so genannten Zwischengesellschaft.
Dazu gibt es ein umfangreiches BMF-Schreiben.

SUPER TIP
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RE: Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz - lieschenmueller - 14.06.2007 10:19

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