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Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz - lieschenmueller - 13.06.2007 14:10 Okay.. mein erstes Mal! Hat da mein Mandant einfach so, ohne mich zu fragen, eine AG in der Schweiz gegründet... hm... ich werde mich jetzt also mal in das Thema einlesen. Ob und was für mich zu beachten ist! Nur, wo anfangen? Außensteuergesetz scheint recht interessant zu werden? Doppelbesteureungsabkommen! Was sonst noch? Hat mir jemand einen guten Tipp z.B. einen guten Aufsatz? Ach ja.. kurz zur genaueren Fallbeschreibung: Alleingesellschafter X der X-GmbH gründet in der Scheiz die X-AG. X führt, als Gesellschaftsbeitrag für die X-AG (kein Arbeitsvertrag vorerst!), in der Schweiz, aber auch in Deutschland Dienstleistungen aus, die sonst die X-GmbH ausgeführt hatte. Muß zukünftig dann ja auch noch bei meiner Tantieme-Berechnung bei der X-GmbH acht geben, dass er da nicht zuviel verdient! Hat eigentlich jemand schon Probleme beim Finanzamt wg. der Angemessenheit der Gesellschafter-Geschäftsbezüge gehabt? z.B. bei X-GmbH Gewinn rd. 50.000 Euro nach Gehalt inkl. Tantieme rd. 150.000 Euro). Also bis auf die Angemessenheit habe ich alle anderen Punkte (max.25%Tantieme, 50% Gewinn etc.) überprüft. Die Angemessenheit bei so kleinen Unternehmen ist irgendwie schwierig zu prüfen. Eine Kienbaumstudie die ein paar Hundert Euro kostet will der Mandant ja auch nicht zahlen! Ein Kollege sagte mir, bei kleinen GmbHs mit guten Gewinnen seien bis so 150T€ - 200T€ kein Problem?! Wie seht ihr das?! RE: Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz - Petz - 13.06.2007 17:27 Auf jeden Fall muss es dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden, siehe hier. Das DBA dürfte nur eine Rolle spielen, wenn er als Geschäftsführer Gehalt bezieht. Mit dem AStG nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe hier, bei einer so genannten Zwischengesellschaft. Dazu gibt es ein umfangreiches BMF-Schreiben. RE: Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz - Clematis - 13.06.2007 23:20 Die 25/75 Regel ist auch nicht allzu starr zu betrachten, Angemessenheit ist ein Thema bei jeder BP einer GmbH, kann da morgen einiges an Literatur liefern! RE: Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz - lieschenmueller - 14.06.2007 10:18 Clematis schrieb:Die 25/75 Regel ist auch nicht allzu starr zu betrachten, Angemessenheit ist ein Thema bei jeder BP einer GmbH, Hallo Clematis. Danke, danke.. nene, das ist mir schon klar, dass diese Grenze nicht so starr ist. Mich interessiert mehr die Angemessenheit gesamt?! Wie gesagt, kleine GmbH (Umsatz knapp 1 Mio, 4 Angestellte), Gesel.-Geschäftsführer hat feste Bezüge rund 120.000 Euro. Will sich diese jetzt erhöhen. Hätten nachher so rund 150.000 Euro feste Bezüge. Das Finanzamt hat diesen Mandant auf dem Kieker (Einspruch läuft bereits seit über 1,5 Jahren und ist nicht nett!) und deswegen immer so ein wenig die Befürchtung im Hintergrund, dass hier besonders darauf geachtet wird, dass alles korrekt ist. Deswegen nur die Frage, wie soll man da die Angemessenheit der Bezüge nachweisen?! RE: Mein erstes Mal! Gründung einer AG in der Schweiz - lieschenmueller - 14.06.2007 10:19 Petz schrieb:Auf jeden Fall muss es dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet werden, siehe hier. SUPER TIP VIELEN DANK!!! |