Umfrage: Hat das FA die DHHF nach dem Umzug anzuerkennen?
Ja
ich wei� nicht
Nein
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Umfrage DHHF
13.06.2007, 13:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.06.2007 14:56 von Hans-Christian.)
Beitrag: #1
Umfrage DHHF
Lediger hat eine anerkannte DHHF, seit zwei Jahren.
2006 findet er ein H�uschen im Urlaub preiswert und f�r den Ruhestand geeignet.

Er beschlie�t es zu kaufen und gibt seinen Hauptwohnsitz auf mit dem Umzug.

Die Zweitwohnung beh�lt er bei.

Die Entfernung Arbeitsst�tte zum neuen Lebensmittelpunkt wird dadurch 200km gr��er als bisher Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt.

Ist die DHHF nach dem Umzu durch das FA anzuerkennen?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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13.06.2007, 20:21
Beitrag: #2
RE: Umfrage DHHF
�9 EStG
"... notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begr�ndeten doppelten Haushaltsf�hrung entstehen, und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird."

Bitte um Interpretation des Fettgedruckten, speziell bitte ich die "Nein"-Sager um Ihre Begr�ndung.

Weshalb hat der Gesetzgeber -klarstellend- dies "und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird" in das Gesetz 2003neu aufgenommen

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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13.06.2007, 22:25
Beitrag: #3
RE: Umfrage DHHF
Hans-Christian schrieb:�9 EStG
"... notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begr�ndeten doppelten Haushaltsf�hrung entstehen, und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird."

Bitte um Interpretation des Fettgedruckten, speziell bitte ich die "Nein"-Sager um Ihre Begr�ndung.

Weshalb hat der Gesetzgeber -klarstellend- dies "und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird" in das Gesetz 2003neu aufgenommen

Guten Abend, HC,

wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie das ganze zum BFH hochtreiben. F�r die Revisionsbegr�ndung stehe ich Ihnen gerne zur Verf�gung.

Mit den besten W�nschen

Vorwitzig.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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14.06.2007, 09:09
Beitrag: #4
RE: Umfrage DHHF
Vorwitzig schrieb:
Hans-Christian schrieb:�9 EStG
"... notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begr�ndeten doppelten Haushaltsf�hrung entstehen, und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird."

Bitte um Interpretation des Fettgedruckten, speziell bitte ich die "Nein"-Sager um Ihre Begr�ndung.

Weshalb hat der Gesetzgeber -klarstellend- dies "und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird" in das Gesetz 2003neu aufgenommen

Guten Abend, HC,

wenn Sie es genau wissen wollen, sollten Sie das ganze zum BFH hochtreiben. F�r die Revisionsbegr�ndung stehe ich Ihnen gerne zur Verf�gung.

Mit den besten W�nschen

Vorwitzig.

Danke Ulrike f�r das Angebot.

Erst mal ben�tige ich selber einen diesbez�glichen Fall.

Dann mu� ein FA in einer Einspruchsentscheidung gegen �9 EStG, gegen das BFH-Urteil vom 4.4.2006 (VI R 11/02) 2006 II S. 714 und gegen das FG-Urteil D�sseldorf vom 27.01.2006 16 K 589/04 E (rkr?)
entscheiden.

Hast Du m�gliche weitere Argumente?

Ein Urteil gegen meine Auffassung kenne ich leider nicht. W�re aber auch hilfreich.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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14.06.2007, 10:36
Beitrag: #5
RE: Umfrage DHHF
H43 LStR: Beibehaltung der Wohnung
Ist der doppelte Haushalt beruflich begr�ndet worden, ist es unerheblich, ob in der Folgezeit auch die Beibehaltung beider Wohnungen beruflich veranlasst ist (� BFH vom 30.9.1988 - BStBl 1989 II S. 103 = SIS 88 24 42 ).


Hab das Urteil nicht gelesen, vielleicht bringt es Kl�rung?!
Ich jedenfalls bin daf�r, dass die DHH weiterhin anzuerkennen ist. Urspr�ngliche Gr�ndung war ja nun mal beruflich veranlasst und darauf kommt es doch an?! Man verlegt seinen Hauptwohnsitz ja nicht aus Jux und Tollerei hunderte Km von seinem Arbeitsort entfernt, da geht es ja nun doch um diesen "Lebensmittelpunkt". Leicht nachzuweisen und auf jeden Fall anzuerkennen, wenn man z.B. an den Besch�ftigungsort des (Ehe-)partners zieht! (H43 LStR Eheschlie�ung)
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14.06.2007, 10:52
Beitrag: #6
RE: Umfrage DHHF
lieschenmueller schrieb:H43 LStR: Beibehaltung der Wohnung
Ist der doppelte Haushalt beruflich begr�ndet worden, ist es unerheblich, ob in der Folgezeit auch die Beibehaltung beider Wohnungen beruflich veranlasst ist (� BFH vom 30.9.1988 - BStBl 1989 II S. 103 = SIS 88 24 42 ).


Hab das Urteil nicht gelesen, vielleicht bringt es Kl�rung?!
Ich jedenfalls bin daf�r, dass die DHH weiterhin anzuerkennen ist. Urspr�ngliche Gr�ndung war ja nun mal beruflich veranlasst und darauf kommt es doch an?! Man verlegt seinen Hauptwohnsitz ja nicht aus Jux und Tollerei hunderte Km von seinem Arbeitsort entfernt, da geht es ja nun doch um diesen "Lebensmittelpunkt". Leicht nachzuweisen und auf jeden Fall anzuerkennen, wenn man z.B. an den Besch�ftigungsort des (Ehe-)partners zieht! (H43 LStR Eheschlie�ung)

Danke, werde mir das Urteil gleich mal ansehen.

Bitte abstimmen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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14.06.2007, 13:37
Beitrag: #7
RE: Umfrage DHHF
Ich hab mir das Urteil vom 30.09.1988 mal angeschaut.
Es pa�t zwar nicht ganz zu meinem fiktiven Fall.

Interessant ist aber folgendes:

Im Urteil (von 1988 !)wird verwendet "und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird"..

Diese Aussage erscheint im H 43.

Diese Aussage ist identisch mit der erst am 29.12.2003 aufgenommenen Gesetzestext � 9.

mfg Hans-Christian

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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14.06.2007, 17:56
Beitrag: #8
RE: Umfrage DHHF
Hallo

Dann werde ich auch hier mal meinen Senf dazugeben.
Fakt ist, da� bisher zum geschilderten Sachverhalt kein Urteil existiert, zumindest ist wohl keins bekannt. Es gibt nur das Urteil wo der EM nach der Trennung von der EF auszog innerhalb der Gemeinde. Sein Lebensmittelpunkt war immernoch dort (Eltern, Kinder usw.).

Hier ist der Umzug und damit die 200 km weitere Entfernung ausschlie�lich privat veranlasst. Warum soll jetzt die Allgemeinheit (sprich der Steuerzahler) dies weiterhin mitfinanzieren? Wenn ich Richter w�re, w�rde ich es schon aus diesem Grund ablehnen. Es ist zwar immernoch eine DHF, aber eine private Veranlassung der Erh�hung der WK. Vielleicht k�nnte ich noch weiterhin die Anerkennung der Unterkunftskosten am Arbeitsort in diesen F�llen bejahen, aber die h�heren Fahrtkosten keinesfalls. Dies ist meine Meinung, aber ich bin auch kein Richter. Smile

Viele Gr��e
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14.06.2007, 18:21
Beitrag: #9
RE: Umfrage DHHF
Opa schrieb:Hallo

Dann werde ich auch hier mal meinen Senf dazugeben.
Fakt ist, da� bisher zum geschilderten Sachverhalt kein Urteil existiert, zumindest ist wohl keins bekannt. Es gibt nur das Urteil wo der EM nach der Trennung von der EF auszog innerhalb der Gemeinde. Sein Lebensmittelpunkt war immernoch dort (Eltern, Kinder usw.).

Hier ist der Umzug und damit die 200 km weitere Entfernung ausschlie�lich privat veranlasst. Warum soll jetzt die Allgemeinheit (sprich der Steuerzahler) dies weiterhin mitfinanzieren? Wenn ich Richter w�re, w�rde ich es schon aus diesem Grund ablehnen. Es ist zwar immernoch eine DHF, aber eine private Veranlassung der Erh�hung der WK. Vielleicht k�nnte ich noch weiterhin die Anerkennung der Unterkunftskosten am Arbeitsort in diesen F�llen bejahen, aber die h�heren Fahrtkosten keinesfalls. Dies ist meine Meinung, aber ich bin auch kein Richter. Smile

Viele Gr��e

Also Opa, erst mal sch�n das Du hier bist.

Zum Problem.

Die h�heren Fahrtkosten w�ren unstrittig, die m�ssen auf jeden Fall anerkannt werden. Das war ein Lapsus (was das wohl ist, mu� ich selber noch mal nachschauen) von Dir. Das ist bereits ganz sauber gekl�rt. Mir geht es darum, das auch die Unterkunftskosten anerkannt werden. Und da ist in Deiner Argumentation ja schon mal ein Widerspruch

Um Moral oder Gerechtigkeit geht es im Steuerrecht nicht, sondern knallhart nach den Gesetzen.
Und da wurde die DHHF erstmal beruflich begr�ndet.
Und sie ist beizubehalten, aus welchen (auch privaten) Gr�nden auch immer.

Und was sagen die nun?
� 9 EStG
H 43 LStH
BFH 4.4.06
FG D�. 27.01.06 rkr
Steuertipps akademische AG 4b 22(8)

Danke Dir f�r die Beteiligung.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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14.06.2007, 18:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2007 18:29 von Opa.)
Beitrag: #10
RE: Umfrage DHHF
Zitat:Die h�heren Fahrtkosten w�ren unstrittig, die m�ssen auf jeden Fall anerkannt werden.

Ja, als Fahrten Wg./Arbeit mit der Entfpsch., aber nicht im Rahmen DHF als wtl. Heimfahrt.[/quote]
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