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Bilanzberichtigung nach BP
03.12.2008, 14:17
Beitrag: #1
Bilanzberichtigung nach BP
Hallo Gemeinde,

bräuchte mal wieder eine Bestätigung bzw. auch eine Belehrung Rolleyes .

Wir hatten bei einer GmbH eine BP für den Zeitraum 2002-2004. Hierbei wurden kleinere Sachen bemängelt, für die wir aber zum Glück zum Teil nichts konnten, da Mandat erst zu 2004 übernommen.
Die Folgejahre 2005+2006 stehen unter VdN.

Jetzt müssen ja für die noch offenen Jahre die geänderten Bilanzansätze übernommen/angepasst werden.

1. Muss dafür extra eine Bilanz beim FA eingeriecht werden, obwohl sich dadurch die Steuer ja nicht ändert?

Es gibt ein Jahr, da ändert sich die Pensionsrückstellung nach neuer Berechnung zu gunsten der GmbH (RS wird größer)

2. Muss jetzt eine berichtigte Bilanz eingereicht werden, da dies ja auch einfluss auf die Steuern hat? Oder reicht ein Antrag auf Änderung (164 AO) und der Hinweis auf den geänderten Bilanzansatz (mit Gewinnauswirkung)?

Ich bin für Einreichung neuer Bilanzen mit Korrektur der Rückstellung und unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse.

THX für Antworten

Ciao Dragon
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03.12.2008, 14:35
Beitrag: #2
RE: Bilanzberichtigung nach BP
Dragon schrieb:1. Muss dafür extra eine Bilanz beim FA eingeriecht werden, obwohl sich dadurch die Steuer ja nicht ändert?
Ich nehme mal an, die Jahresabschlüsse wurden bereits festgestellt. Dann können Sie gar keine berichtigten Bilanzen erstellen, ausser Sie ändern die handelsrechtlichen JAe und lassen die erneut feststellen (incl. Offenlegung 2006).

M.E. ist der richtige Weg die erfolgswirksame Anpassung der Bilanzansätze in der HB 2007 (falls noch nicht erstellt) mit stl. Korrekturrechnung gem. § 60 EStDV.

Sofern sich in 2005 und 2006 stl. Auswirkungen ergeben, reicht hier m.E. ein Antrag an das FA (bzw. sollte der noch nicht mal erforderlich sein). Das muß dann halt gedanklich die vom Prüfer erstellten Steuerbilanzen fortführen. Und zum 31.12.2007 sollte dann alles wieder zusammenpassen.

Gruß

towel day
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03.12.2008, 16:51
Beitrag: #3
RE: Bilanzberichtigung nach BP
towel day schrieb:M.E. ist der richtige Weg die erfolgswirksame Anpassung der Bilanzansätze in der HB 2007 (falls noch nicht erstellt) mit stl. Korrekturrechnung gem. § 60 EStDV.

stimme ich zu, nur dass die HB 2007 schon längst aufgestellt sein müsste.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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