03.12.2008, 14:17
Hallo Gemeinde,
bräuchte mal wieder eine Bestätigung bzw. auch eine Belehrung
.
Wir hatten bei einer GmbH eine BP für den Zeitraum 2002-2004. Hierbei wurden kleinere Sachen bemängelt, für die wir aber zum Glück zum Teil nichts konnten, da Mandat erst zu 2004 übernommen.
Die Folgejahre 2005+2006 stehen unter VdN.
Jetzt müssen ja für die noch offenen Jahre die geänderten Bilanzansätze übernommen/angepasst werden.
1. Muss dafür extra eine Bilanz beim FA eingeriecht werden, obwohl sich dadurch die Steuer ja nicht ändert?
Es gibt ein Jahr, da ändert sich die Pensionsrückstellung nach neuer Berechnung zu gunsten der GmbH (RS wird größer)
2. Muss jetzt eine berichtigte Bilanz eingereicht werden, da dies ja auch einfluss auf die Steuern hat? Oder reicht ein Antrag auf Änderung (164 AO) und der Hinweis auf den geänderten Bilanzansatz (mit Gewinnauswirkung)?
Ich bin für Einreichung neuer Bilanzen mit Korrektur der Rückstellung und unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse.
THX für Antworten
bräuchte mal wieder eine Bestätigung bzw. auch eine Belehrung

Wir hatten bei einer GmbH eine BP für den Zeitraum 2002-2004. Hierbei wurden kleinere Sachen bemängelt, für die wir aber zum Glück zum Teil nichts konnten, da Mandat erst zu 2004 übernommen.
Die Folgejahre 2005+2006 stehen unter VdN.
Jetzt müssen ja für die noch offenen Jahre die geänderten Bilanzansätze übernommen/angepasst werden.
1. Muss dafür extra eine Bilanz beim FA eingeriecht werden, obwohl sich dadurch die Steuer ja nicht ändert?
Es gibt ein Jahr, da ändert sich die Pensionsrückstellung nach neuer Berechnung zu gunsten der GmbH (RS wird größer)
2. Muss jetzt eine berichtigte Bilanz eingereicht werden, da dies ja auch einfluss auf die Steuern hat? Oder reicht ein Antrag auf Änderung (164 AO) und der Hinweis auf den geänderten Bilanzansatz (mit Gewinnauswirkung)?
Ich bin für Einreichung neuer Bilanzen mit Korrektur der Rückstellung und unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse.
THX für Antworten