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Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
06.10.2008, 15:04
Beitrag: #1
Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Noch ein "Problem"

Mandant mit Haus im Inland, bisher selbst genutzt, geht beruflich f�r ein paar jahre (vorrauss. 3) ins Ausland. Das Haus soll in der Zeit vermietet werden. Danach vermutlich wieder Eigennutzung.

Es ist abzusehen, dass in der Zeit nur steuerliche Verluste auflaufen.

Wie ist das zu behandeln?

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06.10.2008, 15:30
Beitrag: #2
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Eink�nfteerzielungsabsicht ist auch f�r beschr�nkte Steuerpflicht (hier � 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG). W�rde ich einfach bei erstem "Veranlagungsversuch" durch die Beh�rde vorbringen, wahlweise die Festsetzung nach � 164 AO "beantragen". Festsetzungsfrist zur Kl�rung (3 Jahre hier) sollten ja reichen.
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06.10.2008, 16:57
Beitrag: #3
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,

man wei� ja nie. Und so k�nnte es ja denkbar sein, dass es bei einer dauerhaften Vermietung und sp�terer Total�berschusssituation kommen kann.

Andererseits, warum ist in der kurzen Zeit eine negative Prognose gegeben?
Das ist doch eher ungew�hnlich und l�sst auf ein �berproportionales Abschreibungsvolumen und/oder enorme Finanzierungskosten vermuten.


Sorry for mein miserables German, but ich springe durch die Languages permanently. Da kriege ich manchmal keinen konkreten Satz hin.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.10.2008, 17:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 17:22 von Opa.)
Beitrag: #4
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Wir verstehen auch Denglisch, ein paar Broken. Wink
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06.10.2008, 18:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 18:53 von maxell.)
Beitrag: #5
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
zaunk�nig schrieb:Hallo,

man wei� ja nie. Und so k�nnte es ja denkbar sein, dass es bei einer dauerhaften Vermietung und sp�terer Total�berschusssituation kommen kann.

Andererseits, warum ist in der kurzen Zeit eine negative Prognose gegeben?
Das ist doch eher ungew�hnlich und l�sst auf ein �berproportionales Abschreibungsvolumen und/oder enorme Finanzierungskosten vermuten.

Ja, man weiss es nie. Er k�nnte theoretisch ja weiterhin vermieten. Verbilliugte Vermietung, nahe Angeh�rige liegt jedenfalls nicht vor.

wegen Verluste: siehe meine Frage zu der Baudenkmal-AfA ...(gleicher Fall)

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07.10.2008, 10:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2008 10:16 von phönix.)
Beitrag: #6
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hier gilt doch eigentlich der Bonn-Berlin-Erlass, ODF D�sseldorf 23.01.1995 DB 1995 S. 350 sowie 05.02.1999/ DB1999 S. 506! Beabsichtigte sp�tere Eigennutzung spricht nicht gegen Eink�nfteerzielungsabsicht!

Also zumindest in Verhandlungen mit VErwaltung w�rde ich darauf hinweisen! (Finanzgerichte sehen dies vielleicht anders!!!)

schönen Tag noch

phönix
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07.10.2008, 10:47
Beitrag: #7
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Danke f�r die Antworten!

Wie sind den eigentich Sonderabschreibungen bei der Einkommenserzielungsabsicht zu behandeln?

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07.10.2008, 17:06
Beitrag: #8
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,

Sonderabschreibungen bleiben au�en vor.

Im �brigen hat der BFH bereits 1997 entschieden, dass auch dauerhafte Verluste aus V+V mit anderen Einkunftsarten verrechenbar bleiben und nicht unter "Liebhaberei" fallen. Schlie�lich hat der Gesetzgeber dies in Kauf genommen ansonsten er eine entsprechende Formulierung in � 21 EStG aufgenommen h�tte.

Zitat:Auch bei langj�hrigen Verlusten aus der Vermietung von Immobilien ...

... bleiben diese Verluste in aller Regel steuerlich abzugsf�hig. Das Finanzamt kann die steuerliche Anerkennung dieser Verluste nicht mit der Begr�ndung ablehnen, es l�ge eine sogenannte "Liebhaberei" vor. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) ausdr�cklich in einem Urteil vom 30.9.1997 best�tigt. Lediglich bei besonderen Ausnahmesituationen, wie z.B. bei Ferienwohnungen, sogenannten "Mietkaufmodellen" oder Bauherrenmodellen mit R�ckkaufangebot oder Verkaufsgarantie kann die steuerliche Anerkennung von Vermietungsverlusten verloren gehen. Diese Anerkennung von Vermietungsverlusten gilt ausdr�cklich auch bei Vermietungen an nahe Angeh�rige.

Im Klagefall hatte eine Frau eine 60 qm gro�e Eigentumswohnung an ihre Mutter vermietet, und zwar f�r 350 DM monatlich (von 1985 bis 1990). W�hrend des f�nfj�hrigen Zeitraums wurde die Miete nie erh�ht, daher ergaben sich j�hrliche Verluste zwischen 7.000 DM und 12.000 DM. Das Finanzamt wollte diese Verluste nicht anerkennen. Es argumentierte, die niedrige Miete beweise, dass die Steuerzahlerin auch auf Dauer gar keinen "Gewinn" aus der Vermietung anstrebe. Ihr gehe es vielmehr um den Steuervorteil aus den Vermietungsverlusten. Dies sei eines der typischen Kennzeichen einer sogenannten Liebhaberei.

Der BFH in M�nchen stellte sich auf die Seite der Steuerzahlerin. Die Besonderheit der Eink�nfte aus Vermietung und Verpachtung best�nde gerade darin, dass sich - oft �ber Jahrzehnte hinweg - steuerliche Verluste ergeben w�rden. Der Gesetzgeber habe dies ganz offensichtlich in Kauf genommen, sonst h�tte er entsprechende Einschr�nkungen in den � 21 EStG aufgenommen.

Auch die Vermietung an Angeh�rige �ndere daran nichts, sofern die Vereinbarungen dem entsprechen, was man auch mit einem Fremden vereinbaren w�rde. Dies gelte vor allem dann, wenn eine langfristige Vermietung erfolge.

Dar�ber hinaus hat der BFH auch f�r Immobilien in den neuen Bundesl�ndern eine wichtige Aussage getroffen. Sofern das Finanzamt im Einzelfall pr�fe, ob auf Dauer mit der Immobilie ein "Totalgewinn" zu erzielen sei, dann m�sse es bei dieser Pr�fung die Sonderabschreibungen au�er Ansatz lassen. Darunter sind z.B. die Sonderabschreibung nach � 4 F�rdergebietsgesetz zu verstehen. Die Richter des BFH sehen darin n�mlich eine Subventions- und Lenkungsma�nahme des Staates, die nichts �ber die Rendite eines Mietobjektes aussage. Gleiches gelte f�r gesetzliche Beschr�nkungen bei der Mieth�he nach dem zweiten Wohnungsbaugesetz.

Quelle: BFH, Urteil vom 30.9.1997, Aktenzeichen: IX R 80/94, Fundstelle: BFH/NV 1998, Seite 271

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08.10.2008, 07:56
Beitrag: #9
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,

ich glaube aber, dass ein "Mietmodell" mit kurzer Vermietung und absehbarer Eigennutzung ein Fall sein kann, in welchem die BFH Vermutung des Totalgewinnes nicht gelten kann, soweit irgendwelche greifbare Tatsachen vorliegen.

Mfg

showbee
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08.10.2008, 09:17
Beitrag: #10
RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Zu dem Themenkomplex (Gewinnerzielungsabsicht bei VuV) gibt es ein BMF Schreiben vom 08.10.2004.

Demnach (TZ 1) ist �...bei einer auf Dauer angelegten Vermietungst�tigkeit grunds�tzlich ohne weitere Pr�fung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.�

Dies gilt nach TZ 2 �...nur dann nicht, wenn besondere Umst�nde oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprechen oder besondere Arten der Nutzung f�r sich allein Beweisanzeichen f�r eine private, nicht der Erzielung von Eink�nften zusammenh�ngende Veranlassung sind."

wobei

(TZ 4) �Eine Vermietungst�tigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umst�nden keiner Befristung unterliegt.�

In TZ 5 f�hrt der BMF sog. �Mietkaufmodelle� auf, in TZ 6 die Ausbedingung eines Zeitmietvertrages zur M�glichkeit der kurzzeitigen Ver�u�erung, in TZ 7 die innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb erfolgte Eigennutzung oder Ver�u�erung auf.

Au�erdem bei verbilligter �berlassung, Ferienwohnungen, Leerstand.

Knackpunkt k�nnte TZ 4 sein, weil die Entsendung ins Ausland befristet ist. Der Mietvertrag wird jedenfalls unbefristet sein.

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