Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
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06.10.2008, 15:04
Beitrag: #1
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Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Noch ein "Problem"
Mandant mit Haus im Inland, bisher selbst genutzt, geht beruflich f�r ein paar jahre (vorrauss. 3) ins Ausland. Das Haus soll in der Zeit vermietet werden. Danach vermutlich wieder Eigennutzung. Es ist abzusehen, dass in der Zeit nur steuerliche Verluste auflaufen. Wie ist das zu behandeln? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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06.10.2008, 15:30
Beitrag: #2
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Eink�nfteerzielungsabsicht ist auch f�r beschr�nkte Steuerpflicht (hier � 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG). W�rde ich einfach bei erstem "Veranlagungsversuch" durch die Beh�rde vorbringen, wahlweise die Festsetzung nach � 164 AO "beantragen". Festsetzungsfrist zur Kl�rung (3 Jahre hier) sollten ja reichen.
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06.10.2008, 16:57
Beitrag: #3
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,
man wei� ja nie. Und so k�nnte es ja denkbar sein, dass es bei einer dauerhaften Vermietung und sp�terer Total�berschusssituation kommen kann. Andererseits, warum ist in der kurzen Zeit eine negative Prognose gegeben? Das ist doch eher ungew�hnlich und l�sst auf ein �berproportionales Abschreibungsvolumen und/oder enorme Finanzierungskosten vermuten. Sorry for mein miserables German, but ich springe durch die Languages permanently. Da kriege ich manchmal keinen konkreten Satz hin. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.10.2008, 17:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 17:22 von Opa.)
Beitrag: #4
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Wir verstehen auch Denglisch, ein paar Broken.
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06.10.2008, 18:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 18:53 von maxell.)
Beitrag: #5
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
zaunk�nig schrieb:Hallo, Ja, man weiss es nie. Er k�nnte theoretisch ja weiterhin vermieten. Verbilliugte Vermietung, nahe Angeh�rige liegt jedenfalls nicht vor. wegen Verluste: siehe meine Frage zu der Baudenkmal-AfA ...(gleicher Fall) Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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07.10.2008, 10:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2008 10:16 von phönix.)
Beitrag: #6
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hier gilt doch eigentlich der Bonn-Berlin-Erlass, ODF D�sseldorf 23.01.1995 DB 1995 S. 350 sowie 05.02.1999/ DB1999 S. 506! Beabsichtigte sp�tere Eigennutzung spricht nicht gegen Eink�nfteerzielungsabsicht!
Also zumindest in Verhandlungen mit VErwaltung w�rde ich darauf hinweisen! (Finanzgerichte sehen dies vielleicht anders!!!) schönen Tag noch phönix |
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07.10.2008, 10:47
Beitrag: #7
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Danke f�r die Antworten!
Wie sind den eigentich Sonderabschreibungen bei der Einkommenserzielungsabsicht zu behandeln? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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07.10.2008, 17:06
Beitrag: #8
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,
Sonderabschreibungen bleiben au�en vor. Im �brigen hat der BFH bereits 1997 entschieden, dass auch dauerhafte Verluste aus V+V mit anderen Einkunftsarten verrechenbar bleiben und nicht unter "Liebhaberei" fallen. Schlie�lich hat der Gesetzgeber dies in Kauf genommen ansonsten er eine entsprechende Formulierung in � 21 EStG aufgenommen h�tte. Zitat:Auch bei langj�hrigen Verlusten aus der Vermietung von Immobilien ... ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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08.10.2008, 07:56
Beitrag: #9
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Hallo,
ich glaube aber, dass ein "Mietmodell" mit kurzer Vermietung und absehbarer Eigennutzung ein Fall sein kann, in welchem die BFH Vermutung des Totalgewinnes nicht gelten kann, soweit irgendwelche greifbare Tatsachen vorliegen. Mfg showbee |
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08.10.2008, 09:17
Beitrag: #10
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RE: Eink�nfte VuV - befristeter Wegzug
Zu dem Themenkomplex (Gewinnerzielungsabsicht bei VuV) gibt es ein BMF Schreiben vom 08.10.2004.
Demnach (TZ 1) ist �...bei einer auf Dauer angelegten Vermietungst�tigkeit grunds�tzlich ohne weitere Pr�fung vom Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen.� Dies gilt nach TZ 2 �...nur dann nicht, wenn besondere Umst�nde oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht sprechen oder besondere Arten der Nutzung f�r sich allein Beweisanzeichen f�r eine private, nicht der Erzielung von Eink�nften zusammenh�ngende Veranlassung sind." wobei (TZ 4) �Eine Vermietungst�tigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umst�nden keiner Befristung unterliegt.� In TZ 5 f�hrt der BMF sog. �Mietkaufmodelle� auf, in TZ 6 die Ausbedingung eines Zeitmietvertrages zur M�glichkeit der kurzzeitigen Ver�u�erung, in TZ 7 die innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb erfolgte Eigennutzung oder Ver�u�erung auf. Au�erdem bei verbilligter �berlassung, Ferienwohnungen, Leerstand. Knackpunkt k�nnte TZ 4 sein, weil die Entsendung ins Ausland befristet ist. Der Mietvertrag wird jedenfalls unbefristet sein. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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