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Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
08.06.2007, 07:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2007 07:38 von Buchi.)
Beitrag: #1
Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
Hallo,

ich habe 3 Mandanten, die einen vierten Gesellschafter in ihre GbR aufnehmen möchten. Sie wollen ihm aber den Mitunternehmeranteil unentgeltlich verschaffen, weil dieser dafür den ganzen Tag im Unternehmen arbeiten soll (die anderen 3 würden gerne etwas weniger arbeiten). Dem vierten Gesellschafter soll dann Anteile von den anderen Anwachsen.

1. Dieser Vorgang ist doch nach § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten abzuwickeln, so dass er einkommensteuerlich keine Gewinnauswirkung entfaltet. Oder?

2. Ansonsten muss ich noch § 13a Abs. 1 ErbStG beachten. Das heißt der vierte Gesellschafter muss den Freibetrag ausdrücklich in Anspruch nehmen.

Sollte ich nicht lieber raten, das der vierte Gesellschafter den anteiligen Buchwert am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft vergüten soll (somit eine entgeltliche Übertragung ohne Gewinn)? Kann man vielleicht sogar die Dienstleistung die der vierte im höheren Maße als die anderen Gesellschafter einbringt, als Gegenleistung sehen?

Könnte mir dazu jemand etwas dazu schreiben? Reicht ja schon, wenn mich jemand in eine bestimmte Richtung schuppst. Ich möchte nicht gleich am Anfang meinen Chef fragen.

Vielen Dank und Gruß
Buchi
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08.06.2007, 08:23
Beitrag: #2
RE: Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
Aus zeitmangel nur kurze Bemerkung:

Der Schenker nimmt den FB in Anspruch, nicht der Erwerber!

Kauf zu BW verhindert wg der stillen Reserven die Schenkung auch nicht.

Ansonsten schau mal ins UmwStG, ob Du da nicht ne Lösung findest!

-----------------
LG
Clematis
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08.06.2007, 08:32
Beitrag: #3
RE: Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
Vielen Dank Clematis, ich werde mich gleich dran machen und Euch auf dem Laufenden halten. Wieso klingt wenn ich die Lösung lese immer alles so logisch? :-)

Gruß
Buchi
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