Steuerberater

Normale Version: Unentgeltliche teil�bertragung eines Mitunternehmeranteils
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Hallo,

ich habe 3 Mandanten, die einen vierten Gesellschafter in ihre GbR aufnehmen m�chten. Sie wollen ihm aber den Mitunternehmeranteil unentgeltlich verschaffen, weil dieser daf�r den ganzen Tag im Unternehmen arbeiten soll (die anderen 3 w�rden gerne etwas weniger arbeiten). Dem vierten Gesellschafter soll dann Anteile von den anderen Anwachsen.

1. Dieser Vorgang ist doch nach � 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten abzuwickeln, so dass er einkommensteuerlich keine Gewinnauswirkung entfaltet. Oder?

2. Ansonsten muss ich noch � 13a Abs. 1 ErbStG beachten. Das hei�t der vierte Gesellschafter muss den Freibetrag ausdr�cklich in Anspruch nehmen.

Sollte ich nicht lieber raten, das der vierte Gesellschafter den anteiligen Buchwert am Gesamthandsverm�gen der Gesellschaft verg�ten soll (somit eine entgeltliche �bertragung ohne Gewinn)? Kann man vielleicht sogar die Dienstleistung die der vierte im h�heren Ma�e als die anderen Gesellschafter einbringt, als Gegenleistung sehen?

K�nnte mir dazu jemand etwas dazu schreiben? Reicht ja schon, wenn mich jemand in eine bestimmte Richtung schuppst. Ich m�chte nicht gleich am Anfang meinen Chef fragen.

Vielen Dank und Gru�
Buchi
Aus zeitmangel nur kurze Bemerkung:

Der Schenker nimmt den FB in Anspruch, nicht der Erwerber!

Kauf zu BW verhindert wg der stillen Reserven die Schenkung auch nicht.

Ansonsten schau mal ins UmwStG, ob Du da nicht ne L�sung findest!
Vielen Dank Clematis, ich werde mich gleich dran machen und Euch auf dem Laufenden halten. Wieso klingt wenn ich die L�sung lese immer alles so logisch? :-)

Gru�
Buchi
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