08.06.2007, 07:34
Hallo,
ich habe 3 Mandanten, die einen vierten Gesellschafter in ihre GbR aufnehmen m�chten. Sie wollen ihm aber den Mitunternehmeranteil unentgeltlich verschaffen, weil dieser daf�r den ganzen Tag im Unternehmen arbeiten soll (die anderen 3 w�rden gerne etwas weniger arbeiten). Dem vierten Gesellschafter soll dann Anteile von den anderen Anwachsen.
1. Dieser Vorgang ist doch nach � 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten abzuwickeln, so dass er einkommensteuerlich keine Gewinnauswirkung entfaltet. Oder?
2. Ansonsten muss ich noch � 13a Abs. 1 ErbStG beachten. Das hei�t der vierte Gesellschafter muss den Freibetrag ausdr�cklich in Anspruch nehmen.
Sollte ich nicht lieber raten, das der vierte Gesellschafter den anteiligen Buchwert am Gesamthandsverm�gen der Gesellschaft verg�ten soll (somit eine entgeltliche �bertragung ohne Gewinn)? Kann man vielleicht sogar die Dienstleistung die der vierte im h�heren Ma�e als die anderen Gesellschafter einbringt, als Gegenleistung sehen?
K�nnte mir dazu jemand etwas dazu schreiben? Reicht ja schon, wenn mich jemand in eine bestimmte Richtung schuppst. Ich m�chte nicht gleich am Anfang meinen Chef fragen.
Vielen Dank und Gru�
Buchi
ich habe 3 Mandanten, die einen vierten Gesellschafter in ihre GbR aufnehmen m�chten. Sie wollen ihm aber den Mitunternehmeranteil unentgeltlich verschaffen, weil dieser daf�r den ganzen Tag im Unternehmen arbeiten soll (die anderen 3 w�rden gerne etwas weniger arbeiten). Dem vierten Gesellschafter soll dann Anteile von den anderen Anwachsen.
1. Dieser Vorgang ist doch nach � 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten abzuwickeln, so dass er einkommensteuerlich keine Gewinnauswirkung entfaltet. Oder?
2. Ansonsten muss ich noch � 13a Abs. 1 ErbStG beachten. Das hei�t der vierte Gesellschafter muss den Freibetrag ausdr�cklich in Anspruch nehmen.
Sollte ich nicht lieber raten, das der vierte Gesellschafter den anteiligen Buchwert am Gesamthandsverm�gen der Gesellschaft verg�ten soll (somit eine entgeltliche �bertragung ohne Gewinn)? Kann man vielleicht sogar die Dienstleistung die der vierte im h�heren Ma�e als die anderen Gesellschafter einbringt, als Gegenleistung sehen?
K�nnte mir dazu jemand etwas dazu schreiben? Reicht ja schon, wenn mich jemand in eine bestimmte Richtung schuppst. Ich m�chte nicht gleich am Anfang meinen Chef fragen.
Vielen Dank und Gru�
Buchi