Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Treuhandvertrag GmbH
20.06.2008, 14:02
Beitrag: #1
Treuhandvertrag GmbH
Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuhänder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen?

Grundsätzlich gilt doch die Aussage, dass steuerlich alles dem Treugeber zuzurechnen ist. Ich tue mich aber gerade schwer damit, die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung zu prüfen, außerdem noch verdeckte Einlage bei Mietverzicht, weil ich nicht finde, welche Person von den beiden (Treuhänder oder Treugeber) abzuprüfen ist.

Vielen Dank

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.06.2008, 07:18
Beitrag: #2
RE: Treuhandvertrag GmbH
Hallo,

habe selbst nichts in meiner Datenbank und kann lediglich Hinweise auf Literatur geben:

1. DB vom 18.11.2005, Heft 46, Seite 2488-2490

Einkommensteuer/Abgabenordnung

Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen
RA Dr. Barbara Fohler / RA Dr. Georg Greitemann, LL.M., München



2.
Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht
Sprache: Deutsch (German).
Herausgegeben von Volker Römermann.
Beck C. H.



3. Centrale für GmbH, Dr. Otto Schmidt
http://www.centrale.de
und dann dort gezielt anfragen.


Mehr kann ich leider nicht bieten.

Hast Du die Möglichkeit des Zugriffs auf eine Fachbibliothek in der Nähe (Rechtsfakultät der Uni, Fachbibliothek Berufsverband, Anwalstsbibliothek, Bibliothek eines Verbandes etc.)?

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.06.2008, 15:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2008 22:09 von Lemgun.)
Beitrag: #3
RE: Treuhandvertrag GmbH
Vielen Dank. Fachbibliotheken kann ich nicht nutzen.

Vielleicht finde ich auch was in der GmbH-Rundschau, muss ich mal wühlen.

Mal schauen was mein Chef sonst an Literatur da hat.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.06.2008, 10:25
Beitrag: #4
RE: Treuhandvertrag GmbH
Lemgun schrieb:Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuhänder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen?

Grundsätzlich gilt doch die Aussage, dass steuerlich alles dem Treugeber zuzurechnen ist. Ich tue mich aber gerade schwer damit, die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung zu prüfen, außerdem noch verdeckte Einlage bei Mietverzicht, weil ich nicht finde, welche Person von den beiden (Treuhänder oder Treugeber) abzuprüfen ist.

Vielen Dank

Hallo,

ich hätte noch folgendes zu bieten:

Ein Treuhandverhältnis i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter setzt eine klare, vorher abgeschlossene Vereinbarung voraus, die auch tatsächlich durchgeführt wird. Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft Forderungen und Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz ausweist, die nach der Vereinbarung ihrem Gesellschafter als Treugeber zuzurechnen wären.

Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 10.06.1987 I R 149/83, BStBl II 1988, 25


Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis vor, sind die aus dem Treugut fließenden Erträge dem Treugeber zuzurechnen, und die treuhänderische Übertragung von Wirtschaftsgütern vom Treugeber auf den Treuhänder (oder eine spätere Rückübertragung) führt weder zu einer vGA noch zu verdeckten Einlagen. Eine vGA liegt aber vor, wenn die Kapitalgesellschaft für ihre Treuhandtätigkeit kein angemessenes Entgelt erhält oder für die Treuhandtätigkeit eines Gesellschafters eine überhöhte Vergütung gezahlt wird. Die vGA umfasst in diesem Fall nicht den Ertrag aus dem Treugut, sondern nur die angemessene Vergütung für die Verwaltung; d.h., vGA ist der Unterschiedsbetrag zwischen der angemessenen Leistungsvergütung und der tatsächlich bezahlten.

Ist das Treuhandverhältnis nicht anzuerkennen, sind die Erträge aus dem Treugut der Kapitalgesellschaft und nicht dem Gesellschafter als gewolltem Treugeber zuzurechnen. Die Weitergabe an den Gesellschafter darf in diesem Fall das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern; ansonsten ist in der dadurch eintretenden Vermögensminderung eine vGA zu sehen.

und dieses N.V. Urteil: BFH, Urteil vom 25.04.2006 X R 57/04 , das könnte interessant sein, da es auch hier um die Frage Betriebsaufspaltung-Treuhandverhältnis geht.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation