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Treuhandvertrag GmbH - Lemgun - 20.06.2008 14:02

Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuhänder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen?

Grundsätzlich gilt doch die Aussage, dass steuerlich alles dem Treugeber zuzurechnen ist. Ich tue mich aber gerade schwer damit, die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung zu prüfen, außerdem noch verdeckte Einlage bei Mietverzicht, weil ich nicht finde, welche Person von den beiden (Treuhänder oder Treugeber) abzuprüfen ist.

Vielen Dank


RE: Treuhandvertrag GmbH - zaunkönig - 22.06.2008 07:18

Hallo,

habe selbst nichts in meiner Datenbank und kann lediglich Hinweise auf Literatur geben:

1. DB vom 18.11.2005, Heft 46, Seite 2488-2490

Einkommensteuer/Abgabenordnung

Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen
RA Dr. Barbara Fohler / RA Dr. Georg Greitemann, LL.M., München



2.
Münchener Anwaltshandbuch GmbH-Recht
Sprache: Deutsch (German).
Herausgegeben von Volker Römermann.
Beck C. H.



3. Centrale für GmbH, Dr. Otto Schmidt
http://www.centrale.de
und dann dort gezielt anfragen.


Mehr kann ich leider nicht bieten.

Hast Du die Möglichkeit des Zugriffs auf eine Fachbibliothek in der Nähe (Rechtsfakultät der Uni, Fachbibliothek Berufsverband, Anwalstsbibliothek, Bibliothek eines Verbandes etc.)?


RE: Treuhandvertrag GmbH - Lemgun - 22.06.2008 15:29

Vielen Dank. Fachbibliotheken kann ich nicht nutzen.

Vielleicht finde ich auch was in der GmbH-Rundschau, muss ich mal wühlen.

Mal schauen was mein Chef sonst an Literatur da hat.


RE: Treuhandvertrag GmbH - tolledeu - 23.06.2008 10:25

Lemgun schrieb:Wo kann ich etwas zur steuerlichen Behandlung von Treuhänder und Treugeber bei einer GmbH nachlesen?

Grundsätzlich gilt doch die Aussage, dass steuerlich alles dem Treugeber zuzurechnen ist. Ich tue mich aber gerade schwer damit, die personelle Verflechtung bei einer Betriebsaufspaltung zu prüfen, außerdem noch verdeckte Einlage bei Mietverzicht, weil ich nicht finde, welche Person von den beiden (Treuhänder oder Treugeber) abzuprüfen ist.

Vielen Dank

Hallo,

ich hätte noch folgendes zu bieten:

Ein Treuhandverhältnis i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter setzt eine klare, vorher abgeschlossene Vereinbarung voraus, die auch tatsächlich durchgeführt wird. Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft Forderungen und Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz ausweist, die nach der Vereinbarung ihrem Gesellschafter als Treugeber zuzurechnen wären.

Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 10.06.1987 I R 149/83, BStBl II 1988, 25


Liegt ein steuerrechtlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis vor, sind die aus dem Treugut fließenden Erträge dem Treugeber zuzurechnen, und die treuhänderische Übertragung von Wirtschaftsgütern vom Treugeber auf den Treuhänder (oder eine spätere Rückübertragung) führt weder zu einer vGA noch zu verdeckten Einlagen. Eine vGA liegt aber vor, wenn die Kapitalgesellschaft für ihre Treuhandtätigkeit kein angemessenes Entgelt erhält oder für die Treuhandtätigkeit eines Gesellschafters eine überhöhte Vergütung gezahlt wird. Die vGA umfasst in diesem Fall nicht den Ertrag aus dem Treugut, sondern nur die angemessene Vergütung für die Verwaltung; d.h., vGA ist der Unterschiedsbetrag zwischen der angemessenen Leistungsvergütung und der tatsächlich bezahlten.

Ist das Treuhandverhältnis nicht anzuerkennen, sind die Erträge aus dem Treugut der Kapitalgesellschaft und nicht dem Gesellschafter als gewolltem Treugeber zuzurechnen. Die Weitergabe an den Gesellschafter darf in diesem Fall das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern; ansonsten ist in der dadurch eintretenden Vermögensminderung eine vGA zu sehen.

und dieses N.V. Urteil: BFH, Urteil vom 25.04.2006 X R 57/04 , das könnte interessant sein, da es auch hier um die Frage Betriebsaufspaltung-Treuhandverhältnis geht.

Gruß T.D.