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DHHF Schweiz
15.05.2008, 08:39
Beitrag: #1
DHHF Schweiz
Hallo !!!

Habe nur mal eine Frage, ob Ihr das auch so seht.

Schwiegervater ist seit Mitte August als Arbeitnehmer in der Schweiz aktiv. Ehefrau sitzt und arbeitet in der 850km entfernten Heimat. Voraussetzungen der doppelten Haushaltsf�hrung liegen eigentlich !!!vor. Warum eigentlich? Weil er in der Schweiz nur ein m�bliertes Zimmer bewohnt (Kosten ca. 300 �/mtl.).

1. reicht es aus, wenn die Zweitwohnung nur ein m�bl. Zimmer ist - ich denke ja.
2. kann er f�r die ersten 3 Monate der DHF die �N-Pauschale (89 �) ansetzen und danach 40% von dieser oder f�hrt dies zu einer unzutreffenden Besteuerung - 300 � (Best�ttigung vom Vermieter liegt vor, leider Barzahlung) Aufwand stehen dann �N-Pauschalen i.H.v. ca. 2.000 � gegen�ber (bei 23 AT) sp�ter dann ja immer noch knapp 800 �. Ich denke es geht.
3. Umzugskostenpauschalen k�nnen wohl nicht anerkannt werden, wegen Ausland. W�rde hier zumindest eine Mikrowelle als Herdersatz ansetzen wollen.

Wie Ihr seht mag ich DHHF und dann noch mit Auslandsbezug nicht so.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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15.05.2008, 13:08
Beitrag: #2
RE: DHHF Schweiz
Hallo,

1. ja, wichtig ist der Hauptwohnsitz
2. nein, das geht nicht mehr. Laut aktueller LStR 9.8 sind die tats�chlichen Kosten abzuziehen.
3. nur tats�chliche Kosten

Abzuziehen ist aber:
- 1. Hinfahrt und letzte R�ckfahrt wie Dienstreise
- 1 Heimfahrt w�chentlich mit Entfernungspauschale (statt Heimfahrt geht auch Ferngespr�ch von 15 Min.)
- Verpflegungsmehraufwendungen f�r die ersten 3 Monate

Au�erdem zu beachten:
Wenn das Gehalt in Deutschland steuerfrei ist (davon gehe ich aus), wirken sich die Kosten nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts aus.

Gru�,

Andreas
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15.05.2008, 13:22
Beitrag: #3
RE: DHHF Schweiz
Zitat:2. nein, das geht nicht mehr. Laut aktueller LStR 9.8 sind die tats�chlichen Kosten abzuziehen.
auch wenn es in 2007 war? dachte die LStR 2008 gelten erst ab dem Veranlagungsjahr 2008? KAnn man sich da nicht auf das g�nstigere berufen?

stehe irgendwie total auf dem Schlauch. Unsere Mandanten sind da irgendwie einfacher gestrickt.Rolleyes

die sonstigen abziehbaren Kosten waren bekannt - trotzdem Danke. Laut DBA unterliegen diese Eink�nfte dem Progr.-vorbehalt in Dts.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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15.05.2008, 16:08
Beitrag: #4
RE: DHHF Schweiz
Ja, Du hast Recht. F�r 2007 m�sste noch die g�nstige Alternative gehen. Sorry, f�r die Verwirrung.

Wink

Andreas
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17.09.2008, 21:05
Beitrag: #5
RE: DHHF Schweiz
Hallo,

ich muss diesen Thread aus gegeben Anlass nochmal hervorkramen. Bescheid vom Schwiegervater ist da und das FA geht von einer unzutreffenden Besteuerung aus - Begr�ndung H 40 LStH " �bernachtungen im Ausland". Wie kann ich nun dagegen vorgehen, um das FA umzustimmen? Wozu sind den Pauschalen da, wenn man sie nicht nutzen darf?

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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18.09.2008, 08:22
Beitrag: #6
RE: DHHF Schweiz
Dragon, die Pauschalen sind f�r Dienstreisen konzipiert und nicht f�r DHHF! Die Werte gehen also von 2-3 �bernachtungen im Hotel und nicht von 100 im m�blierten Zimmer aus.
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18.09.2008, 08:42
Beitrag: #7
RE: DHHF Schweiz
Bis 2007 k�nnen die �bernachtungskosten bzw. Kosten der Zweitwohnung entweder in nachgewiesener H�he oder aber mit den l�nderspezifischen �bernachtungspauschbetr�gen als Werbungskosten abgesetzt werden. In den ersten drei Monaten sind die Pauschbetr�ge in voller H�he, ab dem vierten Monat zu 40 % absetzbar.

Wie bereits selbst geschrieben, eben nach R43 (9) Satz 4 LStR 2005

Ich w�rde Einspruch einlegen. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht.

Die Aussage "gilt nur f�r DR" ist falsch, siehe oben.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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18.09.2008, 08:51
Beitrag: #8
RE: DHHF Schweiz
Dragon schrieb:...Wie Ihr seht mag ich DHHF und dann noch mit Auslandsbezug nicht so.

Ciao Dragon


Ich schon, siehe hierWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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18.09.2008, 09:09
Beitrag: #9
RE: DHHF Schweiz
@Hans-Christian,

Danke du hast mir gerade die Augen ge�ffnet. Das FA beruft sich ja auf R/H 40 LStR/H und ich bin durch die doppelte HHF im R 43 LStR, da geht was denke ich, auch wenn es nur die Progression mindert. Aber ob nun noch knapp 8.000 � meinen Steuersatz erh�hen oder nur etwa 2.000 � macht schon was aus.
Das gibt einen Einspruch mit Hinweis, darauf das sich die Verwaltung an die Richtlinien zu halten hat.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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18.09.2008, 10:00
Beitrag: #10
RE: DHHF Schweiz
Dragon schrieb:Das gibt einen Einspruch mit Hinweis, darauf das sich die Verwaltung an die Richtlinien zu halten hat.

Hi,

Das aber nur, wenn du davon ausgehst, dass f�r Zwecke des 32b die LStR direkt die Verwaltung binden. LStR sind aber f�r Zwecke des LSt-Abzugs und f�r die ESt-Bemessung. Vgl. nur Einf�hrung Abs. 2:

"Die LStR 2008 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn f�r Lohnzahlungszeitr�ume anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 enden, und f�r sonstige Bez�ge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2007 zuflie�en. (...)"

In den EStR/H zu 32b findet sich auch kein direkter Verweis auf LStR/H. Also m.E.: Keine Bindung der LStR f�r Zwecke des Progressionsvorbehaltes!

Insoweit w�re ich vorsichtig einen Einspruch nur mit der Bindung zu begr�nden, da dieser m.E. schnell mit dem Spruch der "unzutreffenden Besteuerung" begegnet wird. Man sollte also mehr Begr�ndungsaufwand auffahren!

Gru�,

showbee
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