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DHHF Schweiz - Dragon - 15.05.2008 08:39

Hallo !!!

Habe nur mal eine Frage, ob Ihr das auch so seht.

Schwiegervater ist seit Mitte August als Arbeitnehmer in der Schweiz aktiv. Ehefrau sitzt und arbeitet in der 850km entfernten Heimat. Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung liegen eigentlich !!!vor. Warum eigentlich? Weil er in der Schweiz nur ein möbliertes Zimmer bewohnt (Kosten ca. 300 €/mtl.).

1. reicht es aus, wenn die Zweitwohnung nur ein möbl. Zimmer ist - ich denke ja.
2. kann er für die ersten 3 Monate der DHF die ÜN-Pauschale (89 €) ansetzen und danach 40% von dieser oder führt dies zu einer unzutreffenden Besteuerung - 300 € (Bestättigung vom Vermieter liegt vor, leider Barzahlung) Aufwand stehen dann ÜN-Pauschalen i.H.v. ca. 2.000 € gegenüber (bei 23 AT) später dann ja immer noch knapp 800 €. Ich denke es geht.
3. Umzugskostenpauschalen können wohl nicht anerkannt werden, wegen Ausland. Würde hier zumindest eine Mikrowelle als Herdersatz ansetzen wollen.

Wie Ihr seht mag ich DHHF und dann noch mit Auslandsbezug nicht so.

Ciao Dragon


RE: DHHF Schweiz - Rei - 15.05.2008 13:08

Hallo,

1. ja, wichtig ist der Hauptwohnsitz
2. nein, das geht nicht mehr. Laut aktueller LStR 9.8 sind die tatsächlichen Kosten abzuziehen.
3. nur tatsächliche Kosten

Abzuziehen ist aber:
- 1. Hinfahrt und letzte Rückfahrt wie Dienstreise
- 1 Heimfahrt wöchentlich mit Entfernungspauschale (statt Heimfahrt geht auch Ferngespräch von 15 Min.)
- Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate

Außerdem zu beachten:
Wenn das Gehalt in Deutschland steuerfrei ist (davon gehe ich aus), wirken sich die Kosten nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts aus.

Gruß,

Andreas


RE: DHHF Schweiz - Dragon - 15.05.2008 13:22

Zitat:2. nein, das geht nicht mehr. Laut aktueller LStR 9.8 sind die tatsächlichen Kosten abzuziehen.
auch wenn es in 2007 war? dachte die LStR 2008 gelten erst ab dem Veranlagungsjahr 2008? KAnn man sich da nicht auf das günstigere berufen?

stehe irgendwie total auf dem Schlauch. Unsere Mandanten sind da irgendwie einfacher gestrickt.Rolleyes

die sonstigen abziehbaren Kosten waren bekannt - trotzdem Danke. Laut DBA unterliegen diese Einkünfte dem Progr.-vorbehalt in Dts.

Ciao Dragon


RE: DHHF Schweiz - Rei - 15.05.2008 16:08

Ja, Du hast Recht. Für 2007 müsste noch die günstige Alternative gehen. Sorry, für die Verwirrung.

Wink

Andreas


RE: DHHF Schweiz - Dragon - 17.09.2008 21:05

Hallo,

ich muss diesen Thread aus gegeben Anlass nochmal hervorkramen. Bescheid vom Schwiegervater ist da und das FA geht von einer unzutreffenden Besteuerung aus - Begründung H 40 LStH " Übernachtungen im Ausland". Wie kann ich nun dagegen vorgehen, um das FA umzustimmen? Wozu sind den Pauschalen da, wenn man sie nicht nutzen darf?

Ciao Dragon


RE: DHHF Schweiz - showbee - 18.09.2008 08:22

Dragon, die Pauschalen sind für Dienstreisen konzipiert und nicht für DHHF! Die Werte gehen also von 2-3 Übernachtungen im Hotel und nicht von 100 im möblierten Zimmer aus.


RE: DHHF Schweiz - Hans-Christian - 18.09.2008 08:42

Bis 2007 können die Übernachtungskosten bzw. Kosten der Zweitwohnung entweder in nachgewiesener Höhe oder aber mit den länderspezifischen Übernachtungspauschbeträgen als Werbungskosten abgesetzt werden. In den ersten drei Monaten sind die Pauschbeträge in voller Höhe, ab dem vierten Monat zu 40 % absetzbar.

Wie bereits selbst geschrieben, eben nach R43 (9) Satz 4 LStR 2005

Ich würde Einspruch einlegen. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht.

Die Aussage "gilt nur für DR" ist falsch, siehe oben.


RE: DHHF Schweiz - Hans-Christian - 18.09.2008 08:51

Dragon schrieb:...Wie Ihr seht mag ich DHHF und dann noch mit Auslandsbezug nicht so.

Ciao Dragon


Ich schon, siehe hierWink


RE: DHHF Schweiz - Dragon - 18.09.2008 09:09

@Hans-Christian,

Danke du hast mir gerade die Augen geöffnet. Das FA beruft sich ja auf R/H 40 LStR/H und ich bin durch die doppelte HHF im R 43 LStR, da geht was denke ich, auch wenn es nur die Progression mindert. Aber ob nun noch knapp 8.000 € meinen Steuersatz erhöhen oder nur etwa 2.000 € macht schon was aus.
Das gibt einen Einspruch mit Hinweis, darauf das sich die Verwaltung an die Richtlinien zu halten hat.

Ciao Dragon


RE: DHHF Schweiz - showbee - 18.09.2008 10:00

Dragon schrieb:Das gibt einen Einspruch mit Hinweis, darauf das sich die Verwaltung an die Richtlinien zu halten hat.

Hi,

Das aber nur, wenn du davon ausgehst, dass für Zwecke des 32b die LStR direkt die Verwaltung binden. LStR sind aber für Zwecke des LSt-Abzugs und für die ESt-Bemessung. Vgl. nur Einführung Abs. 2:

"Die LStR 2008 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2007 zufließen. (...)"

In den EStR/H zu 32b findet sich auch kein direkter Verweis auf LStR/H. Also m.E.: Keine Bindung der LStR für Zwecke des Progressionsvorbehaltes!

Insoweit wäre ich vorsichtig einen Einspruch nur mit der Bindung zu begründen, da dieser m.E. schnell mit dem Spruch der "unzutreffenden Besteuerung" begegnet wird. Man sollte also mehr Begründungsaufwand auffahren!

Gruß,

showbee