173 AO
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13.05.2008, 20:05
Beitrag: #6
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RE: 173 AO
Also, wenn die Sachlage so ist, dann ist die Änderung nach § 173 AO zu Recht erfolgt. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet zwei Steuererklärungen miteinander zu verbinden, nur weil sie am gleichen Tag übermittelt wurden und den gleichen Nachnamen haben. Hinzu kommt noch, dass du ein echtes Nachweisproblem haben wirst. Wie willst du den Bearbeiter anlasten, dass er den Zusammenhang zwischen den beiden Erklärungen nicht erkannt hat, wenn du gleichzeitig unvollständige Angabe gemacht hast. Vielmehr hätten die Einkünfte der Tochter in der Erklärung der Eltern mit angegeben werden müssen (Stichwort Mitwirkungspflicht). Insofern waren die Angaben unvollständig. Wenn dem Finanzamt nun bekannt wird, dass die Tochter Einkünfte hatte, so stellt dies die neue Tatsache dar und zwar vollumfänglich.
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RE: 173 AO - Hans-Christian - 13.05.2008, 18:31
RE: 173 AO - Kiharu - 13.05.2008, 18:37
RE: 173 AO - Opa - 13.05.2008, 18:57
RE: 173 AO - Hans-Christian - 13.05.2008, 19:16
RE: 173 AO - Kiharu - 13.05.2008 20:05
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RE: 173 AO - Kiharu - 15.05.2008, 18:43
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