Verlustr�cktrag
|
29.04.2008, 09:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2008 09:39 von Buchi.)
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Verlustr�cktrag
Hallo,
habe hier einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem (automatisch) ein Verlust aus V+V aus 2007 in das Jahr 2008 vorgetragen wurde. Habe den � 10d Abs. 1 EStG jetzt schon einige Male durchgelesen und dachte eigentlich, dass ich ihn verstanden habe. Nach einem Telefonat eben mit dem FA wurde mir gesagt, dass der Verlustvortrag automatisch erfolgt und ich f�r einen Verlustr�cktrag einen Antrag stellen m�sste? Bin aber da genau gegenteiliger Meinung. Finde das sogar sehr eindeutig. Bin ich jetzt nicht mal mehr f�hig einen einfachen Paragraphen zu lesen? K�nnte mich vielleicht mal jemand aufbauen? :o) Gru� Buchi |
|||
29.04.2008, 10:08
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Verlustr�cktrag
Das steht doch gleich im ersten Satz des 10d, dass ein Verlustr�cktrag durchzuf�hren ist.
Lt. Abs. 1 Satz 4 ist nur auf Antrag des Stpfl. von einem Verlustr�cktrag abzusehen. |
|||
29.04.2008, 10:10
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Verlustr�cktrag
Versuche dich mal aufzubauen
![]() Steht genauso drin, wie du es verstanden hast. LEdoglich auf Antrag ist davon abzusehen bzw. die H�he des R�cktrages zu begrenzen. Ciao Dragon Ciao Dragon |
|||
29.04.2008, 10:21
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Verlustr�cktrag
da ist nicht zuf�llig in einer automatisierten EStE ausversehen eine null im feld "antrag auf begrenzung verlustr�cktrag"? manchmal machen ja computer die unsinnigsten sachen automatisch...
|
|||
29.04.2008, 11:42
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Verlustr�cktrag
In der Erkl�rung ist keine Null. Habe ja auch angerufen und diese Aussage von der Sachberarbeiterin erhalten.
Danke �brigens f�rs aufbauen (c: Gru� Buchi |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste