29.04.2008, 09:38
Hallo,
habe hier einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem (automatisch) ein Verlust aus V+V aus 2007 in das Jahr 2008 vorgetragen wurde.
Habe den § 10d Abs. 1 EStG jetzt schon einige Male durchgelesen und dachte eigentlich, dass ich ihn verstanden habe.
Nach einem Telefonat eben mit dem FA wurde mir gesagt, dass der Verlustvortrag automatisch erfolgt und ich für einen Verlustrücktrag einen Antrag stellen müsste?
Bin aber da genau gegenteiliger Meinung. Finde das sogar sehr eindeutig.
Bin ich jetzt nicht mal mehr fähig einen einfachen Paragraphen zu lesen?
Könnte mich vielleicht mal jemand aufbauen? :o)
Gruß
Buchi
habe hier einen Verlustfeststellungsbescheid, in dem (automatisch) ein Verlust aus V+V aus 2007 in das Jahr 2008 vorgetragen wurde.
Habe den § 10d Abs. 1 EStG jetzt schon einige Male durchgelesen und dachte eigentlich, dass ich ihn verstanden habe.
Nach einem Telefonat eben mit dem FA wurde mir gesagt, dass der Verlustvortrag automatisch erfolgt und ich für einen Verlustrücktrag einen Antrag stellen müsste?
Bin aber da genau gegenteiliger Meinung. Finde das sogar sehr eindeutig.
Bin ich jetzt nicht mal mehr fähig einen einfachen Paragraphen zu lesen?
Könnte mich vielleicht mal jemand aufbauen? :o)
Gruß
Buchi