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35a
27.05.2007, 19:51
Beitrag: #1
35a
...also, das Thema läßt mich ja nicht los, seit oerdiz und ich das Thema so ausgewalzt hatten.

Hintergrund ist die Frage: Können Kindergartenkosten im Rahmen des § 35a (2) abzugsfähig sein?

Viele Stimmen sagen nein. Die Tagesmutter kann laut BMF vom 3.11.2006, Tz 9, nur dann begünstigt sein, wenn sie das Kind _im Haushalt des Steuerpflichtigen_ betreuen.

Okay.

Nun ist Haushalt = wirtschaftliche Entscheidungseinheit, das KInd gehört auf jeden Fall dazu. Haushalt ist nicht Wohnung.

Nach meinem Verständnis ist es schlichtweg gar nicht möglich, sich das Kind außerhalb des Haushalts zu denken. Es kann doch wohl keinen Unterschied machen, ob die Tagesmutter in meiner Wohnung betreut oder das Kind mit auf den Spielplatz nimmt oder in ihre Wohnung, weil es da schönes Spielzeug gibt und es draußen sowieso regnet.

Wie seht ihr das?

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27.05.2007, 23:01
Beitrag: #2
RE: 35a
Tja, letztlich kann der Gesetzgeber ja seine Gesetze nach seinem Gutdünken gestalten.....

Anonsten könnte man ja auch die Kfz-Reparatur als haushaltsnahe Dienstleistung bezeichnen.

Das ist aber eben nicht gewollt, warum auch immer.
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27.05.2007, 23:07
Beitrag: #3
RE: 35a
Petz schrieb:Ansonsten könnte man ja auch die Kfz-Reparatur als haushaltsnahe Dienstleistung bezeichnen.

...also, dem kann ich folgen. Letztlich MUSS es eine Grenze geben, meinetwegen auch der Kindergarten. Sonst setze ich meine Fußmassage noch ab.

Aber das kann man doch nicht Meinungsmachern überlassen, oder?

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27.05.2007, 23:15
Beitrag: #4
RE: 35a
Naja, das BMF kann man ja nicht wirklich als Meinungsmacher bezeichnen, oder ?
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27.05.2007, 23:21
Beitrag: #5
RE: 35a
...also, da steht ja auch nix Besonderes drin. Nichts, was die Ansicht, ob KiGa ja oder nein, nun stützt und nichts, was sie verwirft. Das ist doch das Dilemma.

Nunja, ich setz es im Zweifel an und weise den Mandanten auf die Ungewißheit hin. Wenn es abgelehnt wird, werd ich vielleicht Einspruch einlegen, aber wegen 3,50 sicher nicht klagen.

Oder?

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27.05.2007, 23:33
Beitrag: #6
RE: 35a
Für mich als denjenigen, der sich mit dem Einspruch beschäftigen muss, kommt da keine große Freude auf, ehrlich gesagt.

Für mich ist es eindeutig, wenn der Gesetzgeber vom "im Haushalt des Steuerpflichtigen" schreibt.

Da nützt wohl auch der Einspruch nichts, macht eben nur Arbeit.

Ich denke, man sollte auch nicht zu sehr auf dem Thema KiGa runreiten, in der Praxis ist es schon erstaunlich, wie viele Leute auf einem Mal einen "offiziellen" Fensterputzer oder eine "offizielle" Putzfrau haben (lach).

Damit haben doch viele schon Steuersparmöglichkeiten, die sie vorher nicht hatten, wie auch z.B. den Schornsteinfeger etc....
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27.05.2007, 23:38
Beitrag: #7
RE: 35a
Petz schrieb:Für mich ist es eindeutig, wenn der Gesetzgeber vom "im Haushalt des Steuerpflichtigen" schreibt.

..also, damit beschreibst du wohl die Situation in der FinVerw allgemein, oder? Ich würde ja auch nicht drauf rumreiten, es ist eh ein eher akademisches Problem.

Aber die Eindeutigkeit würde mich jetzt doch mal interessieren. Denn wir vermeiden Einsprüche ja auch gern, gerade diese Standard-Dinger mit Rente und Vorwegabzug sind ja lästig genung.

®
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