27.05.2007, 19:51
...also, das Thema läßt mich ja nicht los, seit oerdiz und ich das Thema so ausgewalzt hatten.
Hintergrund ist die Frage: Können Kindergartenkosten im Rahmen des § 35a (2) abzugsfähig sein?
Viele Stimmen sagen nein. Die Tagesmutter kann laut BMF vom 3.11.2006, Tz 9, nur dann begünstigt sein, wenn sie das Kind _im Haushalt des Steuerpflichtigen_ betreuen.
Okay.
Nun ist Haushalt = wirtschaftliche Entscheidungseinheit, das KInd gehört auf jeden Fall dazu. Haushalt ist nicht Wohnung.
Nach meinem Verständnis ist es schlichtweg gar nicht möglich, sich das Kind außerhalb des Haushalts zu denken. Es kann doch wohl keinen Unterschied machen, ob die Tagesmutter in meiner Wohnung betreut oder das Kind mit auf den Spielplatz nimmt oder in ihre Wohnung, weil es da schönes Spielzeug gibt und es draußen sowieso regnet.
Wie seht ihr das?
Hintergrund ist die Frage: Können Kindergartenkosten im Rahmen des § 35a (2) abzugsfähig sein?
Viele Stimmen sagen nein. Die Tagesmutter kann laut BMF vom 3.11.2006, Tz 9, nur dann begünstigt sein, wenn sie das Kind _im Haushalt des Steuerpflichtigen_ betreuen.
Okay.
Nun ist Haushalt = wirtschaftliche Entscheidungseinheit, das KInd gehört auf jeden Fall dazu. Haushalt ist nicht Wohnung.
Nach meinem Verständnis ist es schlichtweg gar nicht möglich, sich das Kind außerhalb des Haushalts zu denken. Es kann doch wohl keinen Unterschied machen, ob die Tagesmutter in meiner Wohnung betreut oder das Kind mit auf den Spielplatz nimmt oder in ihre Wohnung, weil es da schönes Spielzeug gibt und es draußen sowieso regnet.
Wie seht ihr das?