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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
01.01.2010, 18:43
Beitrag: #171
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ich hatte vor kurzem eine Einkommensteuererklärung eines Einzelunternehmers und hatte sage und schreibe 10 !!!! Rückfragen zu der Erklärung, die ich jedoch allesamt mit einem Antwortschreiben sofort klären konnte.

Der Clou war dann, dass in den Erläuterungen des darauf folgenden Steuerbescheides noch Steuer nicht angerechnet wurde, weil angeblich eine Steuerbescheinigung gefehlt hätte...

Also diese Frage hätte er ja auch gleich mit auf sein Schreiben aufführen können...
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01.01.2010, 22:14
Beitrag: #172
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Catja schrieb:deren Hausverwaltungen die §35a-Abrechnungen erst so Ende Oktober des Folgejahres verschicken.

Meine eigene war am 22. Dezember im Kasten. Macht aber nichts, da ich die EStE sowieso noch nicht fertig hatte.

Was die Sache so schwer macht, ist die Abwägung, welche Belege man tatsächlich beifügt. In einer Steuererklärung hatte ich die 35a-Abrechnung der HV nicht beigefügt und die Erklärung selbst war eher unproblematisch. Ein Durchwinkfall. Das FA hatte aber den Abzug im Bescheid verweigert, weil die Aufwendungen nicht "nachgewiesen" wurden.

Im 35a steht, dass man sie haben muss, nicht dass man sie beifügen muss. Wenn der/die SB die nun sehen wollte, warum fragt er nicht vor dem Bescheid?

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01.01.2010, 23:01
Beitrag: #173
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
ecro schrieb:Was die Sache so schwer macht, ist die Abwägung, welche Belege man tatsächlich beifügt.
Stimmt, geht mir bei meiner eigenen Erklärung auch so...

Zitat:Im 35a steht, dass man sie haben muss, nicht dass man sie beifügen muss. Wenn der/die SB die nun sehen wollte, warum fragt er nicht vor dem Bescheid?
Wir haben in unserem Bundesland seit einigen Wochen Risikomanagement eingeführt bekommen.
Da wird fast alles durchgewunken, finde ich jedenfalls.
Wenn aber was zu prüfen ist und die Belege sind nicht dabei, wird es kurzerhand gestrichen (außer natürlich bei erheblichen Beträgen).
"Bürgerfreundliche" Argumenation: In den meisten Fällen gibt es Erstattungen, da hat der Bürger das Geld schon mal, was sich bei Rückfragen eben hinauszögern würde.
Und für den Rest kann er ja im Einspruchsverfahren die Belege nachreichen.....

Anmerkung von mir: Die Argumentation stammt nicht von mir.
Leider haben die in meinem Wohnsitz-Bundesland noch kein Risikomanagement eingeführt, die popeln um jeden Cent, unglaublich.
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13.01.2010, 01:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2010 01:43 von miwe4.)
Beitrag: #174
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Petz schrieb:Wir haben in unserem Bundesland seit einigen Wochen Risikomanagement eingeführt bekommen.
Da wird fast alles durchgewunken, finde ich jedenfalls.
Wenn aber was zu prüfen ist und die Belege sind nicht dabei, wird es kurzerhand gestrichen (außer natürlich bei erheblichen Beträgen).
Seit einigen Wochen? Gibt es bei uns das Risikomanagement schon ewig (früher "gewichtende Arbeitsweise"). Genauer gesagt, seit mehreren Jahren. Der Computer sagt anschauen, Bearbeiter schaut an. Der Computer sagt nicht anschauen, Bearbeiter schießt frei.

Interessant nur, dass derselbe Bearbeiter vorher (oder im Vorjahr) die Risikoklasse selber bestimmt. Zwar nach vorgegebenen Kriterien (Prüffelder, Risikobereiche, etc.).

Nächstes Problem, dass eine bestimmte Risikoklasse auch wieder nur ein bestimmtes Zeitfenster für die Bearbeitung hat. Um Deine Fallzahlen zu schaffen, darfst Du also in jeder Fallgruppe nur eine bestimmte Anzahl Fälle haben, damit Du auf Deine Punkte kommst. Und zu allem musst Du dann auch noch Erklärungsdaten eingeben, bei denen du abgewichen bist, damit der Computer Dein Mehr-/Minderergebnis berechnen kann.

Jetzt ahnt man, warum manch Bearbeiter keine Zeit mehr hat Belege vorher anzufordern. Somit das Argument "dann hat er sein Geld schon mal" ja stimmt. Aber wozu gibt es den V.d.N.? Anfordern, einmal erinnern, aufheben. Dürfte beide Seiten zufrieden stellen. Zumindest kann sich niemand beschweren.

Das Problem ist halt, dass es immer mehr Fälle für immer weniger Beabeiter gibt. Unser FA hat mittlerweile über 15 Bearbeiter in der Veranlagung an anderen FA
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13.01.2010, 09:46
Beitrag: #175
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Petz schrieb:wird es kurzerhand gestrichen

Damit wird nur die Arbeit verschoben. Jeder, der an der Festsetzung beteiligt ist, muss ja sowieso ran:

Der StB fragt den Mandanten nach den Belegen[1].
Der Mandant sucht die und stellt zu.
Der StB schreibt seinen Einspruch oder einen Antrag auf schlichte Änderung.
Der Sachbearbeiter kramt die Akte wieder vor.




[1] Deshalb behalte ich gern die Unterlagen bei mir, bis der Bescheid da ist. Das spart dann einen Arbeitsgang.

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13.01.2010, 10:48
Beitrag: #176
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
ecro schrieb:Damit wird nur die Arbeit verschoben.

Schon, aber das ist nicht das Argument, was die "Oberen" interessiert.

In erster Linie geht's um Erledigungsstatistik.
Und wenn der Stpfl. nach relativ kurzer Zeit seinen Steuerbescheid bekommt, können die "Oberen" sich auf die Schulter klopfen, wie schnell die Arbeit erledigt wurde......

Wenn diese Einsprüche dann durch Abhilfe erledigt werden, sind das nach deren Auffassung keine Einsprüche, die das FA verursacht hat, sondern die "Schuld" liegt beim Stpfl......

Und zu miwe:

Das Risikomanagement wurde voll maschinell bei uns für die AN-Fälle eingeführt.
Am maschinellen Risikomanagement für Gewinneinkünfte wird derzeit gearbeitet, das kann aber erst funktionieren, wenn die Bilanzen ab 2011 vollverkennziffert elektronisch ans FA übertragen werden müssen.
Bis dahin müssen diese Fälle anhand eines Katalogs von den Bearbeitern selber herausgefiltert werden.
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13.01.2010, 10:56
Beitrag: #177
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Nicht zu fassen.....

Danke für den Einblick.

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14.01.2010, 10:33
Beitrag: #178
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Hallo,
ich hatte jetzt mehrmals den Fall, dass die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 nicht berücksichtigt wurde, obwohl sie günstiger war. Einspruch führte jeweils umgehend zum Abhilfebescheid. In einem Fall (FA-Aktenfall! per Elster übermittelt) sogar 2 Jahre hintereinander. Ich frage mich, wie das überhaupt angehen kann. Kann man die Günstigerprüfung ausschalten oder muss man extra eine Kennziffer setzen um diese durchzuführen? (macht für mich überhaupt keinen Sinn). Vielleicht kann das mal jemand vom FA erklären.
Gruß
Eisvogel
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14.01.2010, 10:45
Beitrag: #179
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Hatte ich jetzt auch ein paar Mal.
Und ebenso wurde nach Einspruch sofort abgeholfen.

Aber was mich nervt ist die neueste Masche "meines" Finanzamtes-nämlich die Abweichungen zur StE nicht mehr im Bescheid zu erläutern, oder die Erläuterung in Steno abzufassen, so dass kein Mensch das versteht.

Ich kann dann nachtelefonieren, und bin wieder bei meinem alten Problem, dass die meisten in der Veranlagung beschäftigten Damen die wirrsten Arbeitszeiten haben.

Mir ist´s mittlerweile egal-die kriegen von mir alle einen Einspruch mit der Bitte, die Abweichungen zu erläutern.

-----------------
LG
Clematis
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14.01.2010, 11:02
Beitrag: #180
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Clematis schrieb:die kriegen von mir alle einen Einspruch mit der Bitte, die Abweichungen zu erläutern.

Selbstverständlich.

Unter Hinweis auf einen Verfahrensmangel (§ 121 AO), der ja gern geheilt werden kann, 126 (1) 2 AO.

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