Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
28.05.2009, 17:17
Beitrag: #91
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Es gibt kein Teil-Ruhen! Das ist Blödsinn, was die Dame da geschrieben hat. Es gibt höchstens die Möglichkeit einer TEE und die wäre bei dieser Sachlage rechtswidrig da in keinster Weise sachgerecht! Hat sie dir schon eine TEE angedroht?
Nein, nur (wenn keine Antwort) Weiterleitung an Rechtsbehelfsstelle.
Zitat:Der §173 spricht von nachträglichen Tatsachen oder BEWEISEN. Die Bescheinigung stellt hier den Beweis dar.
Wird aber wohl sehr unterschiedlich gehandhabt. Hatte jetzt einen Fall: Bescheid v. 24.03. / 10a Bescheinigung v. 22.03. / beim FA eingereicht 30.04. --> Ablehnung da zum Bescheiddatum die Bescheinigung dem Mandanten schon zugestellt war, nur die Weiterleitung an das FA erfolgte aber erst nach der RB-Frist. (Hat mich hier aber nicht interessiert, da keine steuerl. Ausw.)
Zitat:Vorläufigkeit und RdV sind zwei grundverschiedene Dinge. Die hast du hier schon mal schon mal munter zusammen gewürfelt.
Ja, alte Berufskrankheit. Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.05.2009, 17:31
Beitrag: #92
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Ablehnung da zum Bescheiddatum die Bescheinigung dem Mandanten schon zugestellt war, nur die Weiterleitung an das FA erfolgte aber erst nach der RB-Frist

Dieser Fall widerspricht nicht meiner Auffassung. Da hier nicht strittig war, ob die Bescheinigung einen Änderungsgrund darstellt. Wurde aber trotzdem falsch beurteilt, da es hinsichtlich der Beurteilung der NACHTRÄGLICHKEIT auf den Zeitpunkt der FREIGABE durch den Bearbeiter ankommt. Die liegt ca. 10 Werktage vor dem bescheiddatum. Es kommt nicht darauf an welches Datum auf dem Bescheid steht.

Zitat:Nein, nur (wenn keine Antwort) Weiterleitung an Rechtsbehelfsstelle.

Dann würde ich ein Schreiben aufsetzen und das Finanzamt fragen, wie sie sich das vorstellen, welchen Weg man denn gehen soll. Frage explizit nach einer Änderungsmöglichkeit nach § 173 oder ob man den Bescheid in diesem Punkt vorläufig machen könnte. Weise darauf hin, dass eine TEE in diesem Fall nicht sachdienlich ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.05.2009, 17:57
Beitrag: #93
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Dann würde ich ein Schreiben aufsetzen und das Finanzamt fragen, wie sie sich das vorstellen, welchen Weg man denn gehen soll. Frage explizit nach einer Änderungsmöglichkeit nach § 173 oder ob man den Bescheid in diesem Punkt vorläufig machen könnte. Weise darauf hin, dass eine TEE in diesem Fall nicht sachdienlich ist.
Ja, werd ich so machen. DANKE

Bis jetzt kamen die Bescheinigungen fast immer pünktlich bzw. konnt ich es immer "hindeichseln", nur in Einzelfällen hakt es eben manchmal.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.06.2009, 11:44
Beitrag: #94
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Antwort v. FA: "...wird der ESt-Bescheid durch Teilabhilfe vorläufig erlassen..."

Es geht doch, wenn sie nur wollen. ;-)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.10.2009, 14:12
Beitrag: #95
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Bekomme ich doch heute eine Einspruchsentscheidung weil die Ef (also ich) angeblich nicht auf die 2 Schreiben v. ... geantwortet hätte (Es ging um eine AG Bescheinigung). Nach mehreren Telefonaten stellt sich heraus, daß das erste Schreiben an den Mandanten ging, der er es an seinen AG weiterreichte. Das zweite Schreiben ging direkt an den AG. Jetzt bekomme ich die AG Bescheinigung und die EE gleichzeitig grrr....
Aber angeblich hab ich nicht geantwortet, Die spinnen die Bayern. So etwas bringt mich auf die Palme.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.10.2009, 18:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2009 18:30 von meyer.)
Beitrag: #96
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Opa schrieb:Bekomme ich doch heute eine Einspruchsentscheidung weil die Ef (also ich) angeblich nicht auf die 2 Schreiben v. ... geantwortet hätte (Es ging um eine AG Bescheinigung). Nach mehreren Telefonaten stellt sich heraus, daß das erste Schreiben an den Mandanten ging, der er es an seinen AG weiterreichte. Das zweite Schreiben ging direkt an den AG. Jetzt bekomme ich die AG Bescheinigung und die EE gleichzeitig grrr....
Aber angeblich hab ich nicht geantwortet, Die spinnen die Bayern. So etwas bringt mich auf die Palme.
Etwas komisch, dass die Korrespondenz nicht an Sie ging, wenn der Einspruch von Ihnen eingelegt wurde.

Der Ef. ist aber nicht der Berater, sondern der Stpfl.

Ansonsten, wenn es ein reines Nachweisproblem und sonst nicht streitig war: Antrag auf schlichte Änderung stellen, nicht klagen. Insofern ist, wenn der Nachweis jetzt vorliegt, noch nichts endgültig in den Brunnen gefallen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.10.2009, 18:35
Beitrag: #97
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Antrag auf schlichte Änderung nach Einspruchsentscheidung?


Ja es ist so eigenartig. Der Bescheid ging an mich, da ich die komlette steuerl. Vertetung bzw. Zustellungsvollmacht habe. Ich habe Einspruch eingelegt, die 2 Briefe des FA (um nochmals den Nachweis zu haben) sind nicht zu mir gelangt, aber jetzt schicken sie mir die EE, weil ich nicht auf die Schreiben geantwortet hätte. Ja wie denn, wenn ich von nix weiß?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.10.2009, 07:46
Beitrag: #98
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Da war mal wieder eine RBSt-bearbeiterin sehr vorschnell. Ich würde mal Ihr telefonieren und deutlichste Worte sprechen. So ein Vorgehen nervt tierisch und sollte nicht geduldet werden, die AO gilt auch für das FA.
frankts

NB:War es eine Dame vom FA 9163? Da gibt es eine Dame, die schnelle, statistikfördernde EE liebt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.10.2009, 08:26
Beitrag: #99
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Zitat:Antrag auf schlichte Änderung nach Einspruchsentscheidung?

Na klar. Der muss aber so gestellt werden, dass eine Änderung dann auch ohne weitere Sachaufklärung möglich ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
16.10.2009, 09:43
Beitrag: #100
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
Ja, ist eigentlich ein glasklare Sache.

FA 9163 ist es nicht, aber vielleicht hat die Dame auch gewechselt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation