ÜN-Pauschbeträge Ausland
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13.03.2008, 17:09
Beitrag: #1
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ÜN-Pauschbeträge Ausland
Habe einen Mandanten, welcher nachfragt, warum in den letzten Jahren keine ÜN-Pauschalen für Spanien bei Ihm angewandt wurden.
Kann mich dazu erinnern, dass die Pauschbeträge für Übernachtung bzw. VMA nur anzusetzen sind, wenn es nicht zu einer "ungerechtfertigten Steuerfestsetzung" führt. Dazu gibt es irgendwie ein Beispiel mit ´nem Lehrer auf Klassenfahrt (Camping oder so). Waren die Pauschbeträge nicht sowieso nur für Arbeitnehmer? Achja der Unternehmer hat in Spanien ein eigens Haus, wo er sich während seiner dortigenm Tätigkeit aufhält. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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13.03.2008, 17:18
Beitrag: #2
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RE: ÜN-Pauschbeträge Ausland
Hi Dragon,
nein, die Auslands-Tabellen gelten für alle E-Arten. Die Tabellen stützen sich ja auf die Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 4 EStG. Der gilt zuallererst für Gewinneinkünfte und via § 9 Abs. 5 S. 1 EStG auch für Überschusseinkünfte. Ob der Ansatz zu einer "offensichtlich unzutreffenden Besteuerung" führt, muss man am Einzelfall prüfen. Soweit ein Haus vorhanden ist, verursacht dies zumindest Kosten, was grundsätzlich den pauschalen Ansatz rechtfertigt. Es kann allerdings nicht durch paar Tage Aufenthalt zu Berufszwecken effektiv der gesamte Jahresaufwand für das Haus steuermindernd berücksichtigt werden. Also benötigt man die ungefähren Gesamtkosten des Objektes und die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Mfg showbee |
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14.03.2008, 09:37
Beitrag: #3
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RE: ÜN-Pauschbeträge Ausland
Das die Auslandpauschbeträge angewandt werden können hatte ich mir schon fast gedacht. Schade das meine Chefin das nicht so sieht und mit eine bisschen Pech ´nen gutes Mandat verliert. Insgesamt werden da schon an die 50 ÜN zusammenkommen jedes Jahr. Das mal ÜN-Pb gibt schon Menge her.
Mal sehen ob wir uns da noch mal herauswinden. Ciao Dragon Ciao Dragon |
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