13.03.2008, 17:09
Habe einen Mandanten, welcher nachfragt, warum in den letzten Jahren keine ÜN-Pauschalen für Spanien bei Ihm angewandt wurden.
Kann mich dazu erinnern, dass die Pauschbeträge für Übernachtung bzw. VMA nur anzusetzen sind, wenn es nicht zu einer "ungerechtfertigten Steuerfestsetzung" führt. Dazu gibt es irgendwie ein Beispiel mit ´nem Lehrer auf Klassenfahrt (Camping oder so). Waren die Pauschbeträge nicht sowieso nur für Arbeitnehmer?
Achja der Unternehmer hat in Spanien ein eigens Haus, wo er sich während seiner dortigenm Tätigkeit aufhält.
Ciao Dragon
Kann mich dazu erinnern, dass die Pauschbeträge für Übernachtung bzw. VMA nur anzusetzen sind, wenn es nicht zu einer "ungerechtfertigten Steuerfestsetzung" führt. Dazu gibt es irgendwie ein Beispiel mit ´nem Lehrer auf Klassenfahrt (Camping oder so). Waren die Pauschbeträge nicht sowieso nur für Arbeitnehmer?
Achja der Unternehmer hat in Spanien ein eigens Haus, wo er sich während seiner dortigenm Tätigkeit aufhält.
Ciao Dragon