Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Offenlegung einer GmbH i.L.
05.03.2008, 18:07
Beitrag: #1
Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo Zusammen

der "Gegen"Steuerberater eines Mitgesellschafters einer GmbH i.L. kam heute auf die Idee, ob die GmbH i.L. überhaupt offenlegungspflichtig sei?!
Hm.. m.E. Ja
Warum auch nicht?

Wie seht ihr das?

danke + gruß
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.03.2008, 18:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2008 18:47 von Keaton.)
Beitrag: #2
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Mir ist nichts anderes bekannt, als das nach wie vor alle (u.a.) GmbH´s ihre Jahresabschlüsse offenlegen müssen. Ob diese sich nun i.L. befinden oder nicht sollte vollkommen unerheblich sein, da sie ja dennoch existent ist.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
05.03.2008, 19:00
Beitrag: #3
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Ich schließe mich an: Solange im HR nicht gelöscht: Offenlegung

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.03.2008, 09:18
Beitrag: #4
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo,

dann empfehle ich mal einen Blick in § 70 GmbHG i.V. mit § 325 HGB.


Noch deutlicher kann man ja wohl nicht herauslesen, was zu den Plfichten der Liquidatoren gehört, und dass die Offenlegung Teil des zu erstellenden Jahresabschlusses ist.

Habe aber hier noch ein kleines Merkblatt

Liquidation der GmbH

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.03.2008, 11:31
Beitrag: #5
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo,

§ 71 Abs. 1 HGB dürfte "einschlägiger" sein. Danach haben die Liquidatoren u. a. einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen.

Ich habe mich gerade mit der Frage beschäftigt, ob auch die Liquidationsschlussbilanz offengelegt werden muss. Lutter/Hommelhoff, GmbHG (allerdings 16. Aufl. 2004), § 71 Rn. 12 meinen: ja. Weiß jemand näheres?
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.03.2008, 15:35
Beitrag: #6
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo,

kann ich nur bestätigen. Mir ist jedenfalls aus der Praxis nichts anderes bekannt.

Zur Argumentation hier noch eine kleine Hilfe von Deloitte.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
06.03.2008, 15:44
Beitrag: #7
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hey Danke für die ganze Lit. zur Liquidation. Kommt mir gerade recht... Die Firma ist bereits seit 2002 i.L., jetzt wird aber endlich die Schlußabwicklung gemacht. Allerdings hab ich sowas noch nie tatsächlich durchgeführt. Daher ist Lit. immer gut ;-)
Merci!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation