Hallo Zusammen
der "Gegen"Steuerberater eines Mitgesellschafters einer GmbH i.L. kam heute auf die Idee, ob die GmbH i.L. überhaupt offenlegungspflichtig sei?!
Hm.. m.E. Ja
Warum auch nicht?
Wie seht ihr das?
danke + gruß
Mir ist nichts anderes bekannt, als das nach wie vor alle (u.a.) GmbH´s ihre Jahresabschlüsse offenlegen müssen. Ob diese sich nun i.L. befinden oder nicht sollte vollkommen unerheblich sein, da sie ja dennoch existent ist.
Ich schließe mich an: Solange im HR nicht gelöscht: Offenlegung
Hallo,
dann empfehle ich mal einen Blick in § 70 GmbHG i.V. mit § 325 HGB.
Noch deutlicher kann man ja wohl nicht herauslesen, was zu den Plfichten der Liquidatoren gehört, und dass die Offenlegung Teil des zu erstellenden Jahresabschlusses ist.
Habe aber hier noch ein kleines Merkblatt
Liquidation der GmbH
Hallo,
§ 71 Abs. 1 HGB dürfte "einschlägiger" sein. Danach haben die Liquidatoren u. a. einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen.
Ich habe mich gerade mit der Frage beschäftigt, ob auch die Liquidationsschlussbilanz offengelegt werden muss. Lutter/Hommelhoff, GmbHG (allerdings 16. Aufl. 2004), § 71 Rn. 12 meinen: ja. Weiß jemand näheres?
Hallo,
kann ich nur bestätigen. Mir ist jedenfalls aus der Praxis nichts anderes bekannt.
Zur Argumentation hier noch eine kleine
Hilfe von Deloitte.
Hey Danke für die ganze Lit. zur Liquidation. Kommt mir gerade recht... Die Firma ist bereits seit 2002 i.L., jetzt wird aber endlich die Schlußabwicklung gemacht. Allerdings hab ich sowas noch nie tatsächlich durchgeführt. Daher ist Lit. immer gut ;-)
Merci!