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Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
26.02.2021, 09:26
Beitrag: #1
Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
Stpfl. verkauft ein Haus im Jahr 2006. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit wird der Kauf im Jahr 2017 rückabgewickelt. Die "Erwerber" haben in den Jahren das Haus bewohnt. Im Wege eines Vergleichs muss der Verkäufer jedoch 60.000 € weniger zurückzahlen. 12.000 € für Kosten, die der Stpfl. wegen fehlenden Eigentumsüberganges die ganzen Jahre getragen hat (z.B. GrSt, Müll, etc.), 48.000 € für entstandenen Renovierungsaufwand durch die Nutzung der "Erwerber".

Nach Auffassung des StB stellen diese 60.000 € einen nicht steuerbaren Schadensersatz dar und keine nachträgliche Mietzahlung.

Unseres Erachtens nach ist ja grade das Wesen der Miete, dass die gebrauchsgewöhnliche Abnutzung mit der Miete abgegolten ist und höchstens darüber hinaus gehende Schäden gegenüber einem Ex-Mieter geltend gemacht werden könnten.

Insoweit sähen wir in den 48.000 € schon eine Mietzahlung mit Zufluss in 2017 in voller Höhe. Soweit noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, wäre natürlich auch die entsprechende Änderung der Vorjahre hinsichtlich der Kosten möglich.

Haben wir recht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
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26.02.2021, 11:44
Beitrag: #2
RE: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
Miete kann es meiner Meinung nach nicht sein, da wir dafür wenigstens eine (wenigstens annehmbare) Willenserklärung beider Seiten während der Nutzungszeit brauchen würden - ich überlasse Dir gegen Entgelt - ich nutze gegen Entgelt. Solche Situation kann ich mir lt. Sachverhalt nicht vorstellen. Fehlt das, ist das keine Nutzungsüberlassung gegen Entgelt.

schönen Tag noch

phönix
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag:
taxpert (26-02-2021)
26.02.2021, 14:17
Beitrag: #3
RE: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
Dank Dir für die Einschätzung! Kann da im Moment nicht wirklich ein Gegenargument finden!

Ich werde nochmal mit unseren Juristen im Haus sprechen (was im Moment immer schwierig ist!), aber zumindest mein Bauchgefühl gibt Dir recht!

taxpert

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28.02.2021, 18:07
Beitrag: #4
Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
Man müsste sich das mal genau anschauen, was genau passiert. Wurde der alte Kauf 1) angefochten und wirklich rückabgewickelt (Anfang an nichtig = § 142 BGB) oder 2) gibt es nur einen schnöden Rückkauf weil man sich verglichen hat.

Bei 1) kommt es beim Käufer zur Änderung 2006 beim § 23 EStG nach § 175 AO und die Differenzbeträge dürften dann tatsächlich ne Entschädigung (§ 24 EStG) für entgangene VuV Möglichkeiten sein.

Bei 2) sind die Zahlen mE nur Rechnungsposten (offene Kalkulation des Kaufpreises) und steuerlich wohl unerheblich, weil der Käufer nur ganz zufällig sein altes Eigentum erwirbt. In der Zwischenzeit war er kein Eigentümer und kein Vermieter. Er hat wirtschaftlich halt im
Jahr 2006 einen Gewinn durch Veräußerung erzielt, der final bei ihm bleibt, wenn er nun günstiger rückkauft.
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[-] Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (01-03-2021), taxpert (01-03-2021)
09.03.2021, 15:54
Beitrag: #5
RE: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
@showbee
Das müsst ja relativ leicht zu überprüfen sein, weil beim Rückkauf GrESt anfällt bei Rückabwicklung nicht.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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13.03.2021, 00:40
Beitrag: #6
Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
(09.03.2021 15:54)tolledeu schrieb:  @showbee
Das müsst ja relativ leicht zu überprüfen sein, weil beim Rückkauf GrESt anfällt bei Rückabwicklung nicht.


Nicht zwingend, § 16 Abs 2 GrEStG muss in der genannten Konstellation nicht in zwingend einschlägig sein (2 Jahre oder Anfechtung oder auflösende Bedingung). Gerade die 2-Jahresfrist ist ja deutlich überschritten.
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