Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen
|
07.04.2019, 21:09
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen
Gelegentlich kommt es zu folgenden Situationen:
A) Der Naturfreunde-Verein X verkauft sein Grundstück an Mitglied A. Hintergrund: Verein hat nicht mehr so viele Mitglieder, wird demnächst (oder schon jetzt) liquidiert. Vermögensbindung wird gewahrt. B) Der Hospiz-Förderverein Y erbt von E ein Grundstück. Das soll auch versilbert werden und das Geld dem Vereinszweck zugeführt werden. Beide Vereine sind gemeinnützig. Ist es richtig, dass die Erlöse jeweils, wenn die Vermögensbindung und die Vorgaben einer Liquidation gewahrt werden, steuerfrei sind und allein die Erbschaft eines Grundstücks oder die Veräußerung des Vereinsgrundstücks noch keinen Erwerbsbetrieb gemäß § 5 I Nr. 9 KStG auslöst? Gilt das auch, wenn zB ein großer deutscher Verein im Jahr 10 Grundstücke, die er erbt, versilbert? Danke für alle Einschätzungen und Gruß Micha79 |
|||
10.04.2019, 16:36
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
Idealverein verkauft Grundstück - Steuerfolgen
Das dürfte alles nicht gemeinnützigkeitsschädlich sein. Mittelverwendung stellt mE nur auf den Wert der Mittel und nicht auf den konkreten Gegenstand ab. Oftmals muss auch ererbtes Grundvermögen veräußert werden, denn eine (nach Erbe/Schenkung) erfolgende Vermietung/Verpachtung führt nur zur Verwendung der Überschüsse aus dem Gegenstand, nicht aber zur Verwendung des Wertes. Zu beachten ist die Frist des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (vgl Unger in Gosch, § 55 AO Rn 44; Seer in Tipke/Kruse, § 55 AO Rn 16).
Ich weiß gerade nicht, wie es mit Grundstückshandel aussieht, wenn man die 3-Objekt-Grenze reißt. Grundsätzlich sagt man ja, dass geerbte/geschenkte Grstk dazu führen, dass der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers/Schenkers fortgilt, man also idR aus der 5/10-Jahresfrist raus ist. Gilt das auch für deinen Fall B, in dem jedes Jahr viele Grstk zu- und abfließen? Ich hätte da meine Zweifel, würde aber nicht ohne nähere Prüfung/Absicherung von Steuerneutralität ausgehen. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste