07.04.2019, 21:09
Gelegentlich kommt es zu folgenden Situationen:
A) Der Naturfreunde-Verein X verkauft sein Grundstück an Mitglied A. Hintergrund: Verein hat nicht mehr so viele Mitglieder, wird demnächst (oder schon jetzt) liquidiert. Vermögensbindung wird gewahrt.
B) Der Hospiz-Förderverein Y erbt von E ein Grundstück. Das soll auch versilbert werden und das Geld dem Vereinszweck zugeführt werden.
Beide Vereine sind gemeinnützig.
Ist es richtig, dass die Erlöse jeweils, wenn die Vermögensbindung und die Vorgaben einer Liquidation gewahrt werden, steuerfrei sind und allein die Erbschaft eines Grundstücks oder die Veräußerung des Vereinsgrundstücks noch keinen Erwerbsbetrieb gemäß § 5 I Nr. 9 KStG auslöst? Gilt das auch, wenn zB ein großer deutscher Verein im Jahr 10 Grundstücke, die er erbt, versilbert?
Danke für alle Einschätzungen und Gruß
Micha79
A) Der Naturfreunde-Verein X verkauft sein Grundstück an Mitglied A. Hintergrund: Verein hat nicht mehr so viele Mitglieder, wird demnächst (oder schon jetzt) liquidiert. Vermögensbindung wird gewahrt.
B) Der Hospiz-Förderverein Y erbt von E ein Grundstück. Das soll auch versilbert werden und das Geld dem Vereinszweck zugeführt werden.
Beide Vereine sind gemeinnützig.
Ist es richtig, dass die Erlöse jeweils, wenn die Vermögensbindung und die Vorgaben einer Liquidation gewahrt werden, steuerfrei sind und allein die Erbschaft eines Grundstücks oder die Veräußerung des Vereinsgrundstücks noch keinen Erwerbsbetrieb gemäß § 5 I Nr. 9 KStG auslöst? Gilt das auch, wenn zB ein großer deutscher Verein im Jahr 10 Grundstücke, die er erbt, versilbert?
Danke für alle Einschätzungen und Gruß
Micha79