Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
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16.10.2018, 22:50
Beitrag: #5
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RE: Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz
(16.10.2018 21:19)cairomax schrieb: ...das bedeutet also, es gilt nun als nachträgliche Einlage und diese darf nicht mit Vorsteuerabzug durchgeführt werden?🧐so lese ich das - das Ergebnis ist für mich nicht nur unbefriedigend, sondern auch entgegen der eigentlich in der Umstzsteuer noch begrenzt funktionierenden Steuersystematik. Hat jemand noch eine tolle Idee? schönen Tag noch phönix |
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