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Vermittlung - KFZ - USt - EG
14.12.2007, 13:07
Beitrag: #1
Vermittlung - KFZ - USt - EG
Mein Lieblings- H�ndler (D) im Inland vermittelt ein h�bsches cabrio nach Spanien. Es handelt sich

a. ) um einen Gebrauchten PKW
b. ) um einen neuen PKW

F�r die Vermittlung erh�lt er von seinem Kunden (S), H�ndler in Spanien, eine Provision. S gibt seine USt. ID an.


Frage:
USt ja/nein und wo trage ich die Provision in der Voranmeldung ein?

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14.12.2007, 20:04
Beitrag: #2
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Beim Kfz-H�ndler denke ich mal ist kein Unterschied zwischen neuem und altem PKW. Den � 2a UStG gibts ja nur als Auffangtatbestand.
Denke ich. Ich lass mich aber auch gerne korrigieren.

So, und nun kommts bei der Beurteilund des Vermittlungsumsatzes drauf an, wo der Ort der zugrundeliegenden Leistung ist!

-----------------
LG
Clematis
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15.12.2007, 09:55
Beitrag: #3
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Ich denke in Spanien, da S mit USt ID bestellt.

Mal angenommen es sei USt-frei in D ----- wo trage ich das in der Voranmeldung ein?

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16.12.2007, 00:12
Beitrag: #4
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Meines Erachtens nicht mal steuerfrei, sondern nicht steuerbar in D. Vermittelter Umsatz ist der innerg. Erwerb in S, also Vermittlung auch in S. In der dt. USt VA nicht zu erkl�ren.

Aber steuerbar und steuerpflichtig in S, ggf. �bergang der Steuerschuld analog � 13 b

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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16.12.2007, 11:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2007 11:24 von maxell.)
Beitrag: #5
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Also....(brainstorming).... steuerfrei nach � 4 Nr. 5 UStG sind sie nicht, da Lieferungen in den Binnenmarkt (� 4 Nr. 1 b hier explizit nicht genannt werden)

Es handelt sich um eine "sonstige Leistung"

Nach � 3a Abs. 2 Nr. 4

1 Eine Vermittlungsleistung wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgef�hrt wird. 2 Verwendet der Leistungsempf�nger gegen�ber dem Vermittler eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, so gilt die unter dieser Nummer in Anspruch genommene Vermittlungsleistung als in dem Gebiet des anderen Mitgliedstaates ausgef�hrt. 3 Diese Regelungen gelten nicht f�r die in Absatz 4 Nr. 10 und in � 3b Abs. 5 und 6 bezeichneten Vermittlungsleistungen.
(Anmerkung: S.3 nicht gegeben).

Wie Lemgum tendiere ich zur L�sung, nicht- steuerbar sondern steuerpflichtig in S

(Und deshalb richtigerweise auch keine M�glichkeit in der Voranmeldung....)

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17.12.2007, 08:45
Beitrag: #6
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
maxell schrieb:(Und deshalb richtigerweise auch keine M�glichkeit in der Voranmeldung....)

Wie w�rs mit Zeile 42: "Nicht steuerbare Ums�tze"?

Also, wir sind uns einig, dass die Vermittlung eine sonstige Leistung darstellt. Der Ort bestimmt sich nach dem Ort des Vermittelten Umsatzes. Oder des vermittelten Umsatzes ist Spanien. Somit Ort der sonstigen Leistung auch Spanien. Jetzt noch die Pr�fung, ob sich durch die Verwendung der Id-Nr etwas �ndert: S gibt seine spanische ID-Nr an==> OdL bleibt Spanien.
Somit in Dtl nicht steuerbar, sondern in Spanien. D m�sste die Spanische USt ausweisen und in Spanien abf�hren, sofern keine USt-Befreiung greift.

ABER: � 13b UStG greift analog. D muss auf seiner Rechnung auf die Umkehr der Steuerschuld hinweisen.

-----------------
LG
Clematis
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17.12.2007, 11:59
Beitrag: #7
RE: Vermittlung - KFZ - USt - EG
Ich danke euch f�r die Antworten.

Unglaublich aber wahr, der Hinweis auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft findet sich auf den (Netto-) Rechnungen meines Gebraucht-Auto-H�ndlers....

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