Norwegen
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13.12.2017, 14:31
Beitrag: #1
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Norwegen
Kennt sich jemand mit dem DBA Norwegen aus?
Lohn (dt. AG) wurde gezahlt und in Norwegen versteuert, norwegischer Bescheid (ca. 3.000,-) liegt vor. Jetzt schreibt das FA im Bescheid: "Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird die norwegische Steuer auf die ESt. (D) angerechnet. Diese Regelung erfolgt aufgrund einer Änderung des DBA mit Wirkung zum 01.01.2015." Also, der dt. ESt. werden alle EK unterzogen --> ergibt ESt. ca. 11.000,- ./. 3.000,- (norw. Steuer) ./. 7.000,- bereits vom Lohn einbehaltene dt. LSt. --> noch 1.000,- zu zahlen. Anwendung des Progressionsvorbehaltes findet nicht mehr statt. Auf die Schnelle finde ich keine Bestätigung hierfür. ?? |
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13.12.2017, 18:47
Beitrag: #2
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RE: Norwegen
jupp, das DBA wurde geändert:
Art 23 Abs. 2 b) cc) https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/95045_23/ http://www.deloitte-tax-news.de/arbeitne...thode.html |
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13.12.2017, 19:57
Beitrag: #3
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RE: Norwegen
Danke, hab ich jetzt auch so gefunden. War mir nur völlig neu, diese steuerl. Behandlung.
Gibt's das noch bei anderen Ländern? |
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14.12.2017, 09:41
Beitrag: #4
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RE: Norwegen
ja aber ich weiss nicht mehr genau in welchen .... :-/
freistellung und Progressionsvorbehalt ist der regelfall, aber besteuerung und Anrechnung ist zumindest noch gängig "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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14.12.2017, 09:52
Beitrag: #5
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RE: Norwegen
Naja, war mir bisher neu. Aber so viele "Ausländer" hab ich auch nicht.
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14.12.2017, 13:55
Beitrag: #6
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RE: Norwegen
Weil Dänemark nicht allzu weit entfernt ist --> dort wird auf Arbeitslohn "über die Steuer" noch ein sog. Gesundheitsbeitrag eingezogen (wir würden dazu Bürgerversicherung sagen). Bemessungsgrundlage ist aber das "zu versteuernde Einkommen" in DK; deutsche Finanzämter wollen diesen "Teil der Steuer" aber nicht anrechnen, weil aus deutscher Sicht keine Steuer sondern KV-Beitrag.
Schwierig. |
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14.12.2017, 15:19
Beitrag: #7
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RE: Norwegen
@Dänemark: Ist das nach dem System der Est in Dänemark Steuerbestandteil oder eine "Versicherung", die bloß wie Steuer eingezogen wird? Danach würde ich die Anrechenbarkeit festmachen...
schönen Tag noch phönix |
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14.12.2017, 15:36
Beitrag: #8
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RE: Norwegen
Das ist leider unklar. Wird wie Steuer eingezogen, geht aber in Bürgerversicherung. Vergleichbar mit dem Soli, wenn wir da eine Haushaltsbindung hätten "geht zur GKV".
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