Steuerberater

Normale Version: Norwegen
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Kennt sich jemand mit dem DBA Norwegen aus?

Lohn (dt. AG) wurde gezahlt und in Norwegen versteuert, norwegischer Bescheid (ca. 3.000,-) liegt vor.

Jetzt schreibt das FA im Bescheid: "Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird die norwegische Steuer auf die ESt. (D) angerechnet. Diese Regelung erfolgt aufgrund einer Änderung des DBA mit Wirkung zum 01.01.2015."

Also, der dt. ESt. werden alle EK unterzogen --> ergibt ESt. ca. 11.000,- ./. 3.000,- (norw. Steuer) ./. 7.000,- bereits vom Lohn einbehaltene dt. LSt. --> noch 1.000,- zu zahlen.

Anwendung des Progressionsvorbehaltes findet nicht mehr statt.

Auf die Schnelle finde ich keine Bestätigung hierfür. ??
Danke, hab ich jetzt auch so gefunden. War mir nur völlig neu, diese steuerl. Behandlung.
Gibt's das noch bei anderen Ländern?
ja aber ich weiss nicht mehr genau in welchen .... :-/

freistellung und Progressionsvorbehalt ist der regelfall, aber besteuerung und Anrechnung ist zumindest noch gängig
Naja, war mir bisher neu. Aber so viele "Ausländer" hab ich auch nicht.
Weil Dänemark nicht allzu weit entfernt ist --> dort wird auf Arbeitslohn "über die Steuer" noch ein sog. Gesundheitsbeitrag eingezogen (wir würden dazu Bürgerversicherung sagen). Bemessungsgrundlage ist aber das "zu versteuernde Einkommen" in DK; deutsche Finanzämter wollen diesen "Teil der Steuer" aber nicht anrechnen, weil aus deutscher Sicht keine Steuer sondern KV-Beitrag.

Schwierig.
@Dänemark: Ist das nach dem System der Est in Dänemark Steuerbestandteil oder eine "Versicherung", die bloß wie Steuer eingezogen wird? Danach würde ich die Anrechenbarkeit festmachen...
Das ist leider unklar. Wird wie Steuer eingezogen, geht aber in Bürgerversicherung. Vergleichbar mit dem Soli, wenn wir da eine Haushaltsbindung hätten "geht zur GKV".
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