Festsetzung v. Zinsen
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20.07.2017, 15:22
Beitrag: #1
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Festsetzung v. Zinsen
Es wurden alte Bescheide geändert. Damals wurden schon Nachzahlungszinsen festgesetzt. Nun durch die Änderung der Bescheide werden 3,- mehr Zinsen errechnet. Müssen diese 3,- nun gezahlt werden? Eigentlich werden doch Zinsen erst ab 10,- festgesetzt. Insgesamt sind es über 10,-, aber bei der Änderung eben nur 3,- mehr.
Es kommt nicht auf den Betrag an, aber interessieren würde es mich mal. |
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20.07.2017, 15:37
Beitrag: #2
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RE: Festsetzung v. Zinsen
Ist ok, denn § 239 Abs. 2 AO bezieht sich auf den festgesetzten Betrag, nicht auf den Änderungsbetrag: Zinsen "werden nur dann festgesetzt, wenn sie mindestens 10 Euro betragen."
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