Verrechnung Erstattung
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06.07.2016, 18:54
Beitrag: #1
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Verrechnung Erstattung
Habe einen geänderten Bescheid nach Einspruch bekommen von VZ 2013. Soweit gut. Aber diese Erstattung wurde jedoch verrechnet mit ESt. bzw. Soli für den VZ 2014.
Nur! Für 2014 wurde bisher weder eine Erklärung eingereicht, noch besteht ein geschätzter Bescheid oder sonst etwas. Jedes Jahr (und auch für 2014) wird sich definitiv eine Erstattung ergeben. Soll das ein Druckmittel sein endlich die Erklärung 2014 einzureichen, um dann die Erstattung 2013 u. 14 zusammen vorzunehmen. Gibt es dafür eine rechtl. Grundlage? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verrechnung Erstattung - Opa - 06.07.2016 18:54
RE: Verrechnung Erstattung - Petz - 06.07.2016, 21:38
RE: Verrechnung Erstattung - ecro - 07.07.2016, 10:16
RE: Verrechnung Erstattung - Opa - 07.07.2016, 13:40
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RE: Verrechnung Erstattung - Opa - 05.08.2016, 17:29
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