Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
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03.12.2007, 17:14
Beitrag: #1
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Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
Hilfe!!
Manchmal macht der Job keinen Spass... vorallem, wenn man null komma null gar nichts in der Fachliteratur findet! Zumindest nicht in der, die mir vorliegt... Mein Problem: Mandant hat zwei GmbHs. GmbH A ist seit 5 Jahre inaktiv, hat Verlustvortr�ge von ca. 2 Mio und einen nicht durch Eigenkap. gedeckten Fehlbetrag von ebenfalls rund 2 Mio und einem Stammkapital von 250.000� GmbH B ist aktiv, ist nicht insolvent, hat trotzdem einen nicht durch Eigenkap. gedeckten Fehlbetrag von rund 1 Mio und Verlustvortr�ge von 600T�. Stammkapital 52.000�. Mandant will die Verluste zusammenschmei�en und fragt mich, wie es geht... *grummel* Also, rausbekommen hab ich, dass ich das ganze wohl dieses Jahr machen sollte (wg. Versch�rfung 8(4) KStG - "Mantelkauf"). Au�erdem mu� der Betrieb der �bertragenden Gesellschaft wg. �12 (3) UmwStG in Vergleichbarem Umfang fortgef�hrt werden. Lange Rede, kurzer Sinn: Die aktive mu� auf die inaktive Verschmolzen werden damit �12(3) UmwStG bejaht werden kann und der Verlustvortrag auf die �bernehmende GmbH �bergeht. Jetzt ist f�r die �bernehmende GmbH die Regelung des KStG � 8 (4) zu pr�fen... und ich scheitere kl�glich an dieser Pr�fung. Was pr�fe ich denn? Zu aller erst doch die % Beteiligung. Richtig? Das Stammkapital nach der Verschmelzung im Verh�ltnis zum Stammkapital vor der Verschmelzung? Aber wie kann ich die Stammkapitalerh�hung �berpr�fen bzw. wie habe ich diese durchzuf�hren i.S.v. � 55 UmwG? Theoretisch geht es ja nach dem Reinverm�gen. Hier habe ich aber zwei GmbHs, die beide ein negatives EK haben. Die beide auch nur minimale stille Reserven haben und damit kein Reinverm�gen sondern nur Schulden. A knapp doppelt so viele wie B. Irgendwie komm ich an dieser Stelle nicht weiter. Ich geh mal heim und schlaf ne Nacht dr�ber, vielleicht stolper ich auf dem Heimweg vom Schlauch. Vielleicht kann mir auch einer von Euch den entscheidenden Hinweis geben?! Danke anyway! |
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03.12.2007, 19:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2007 21:39 von towel day.)
Beitrag: #2
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RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
lieschenmueller schrieb:Hier habe ich aber zwei GmbHs, die beide ein negatives EK haben. Die beide auch nur minimale stille Reserven haben und damit kein Reinverm�gen sondern nur Schulden. A knapp doppelt so viele wie B.Mal unabh�ngig vom eigentlichen Problem: Wenn die GmbHs keine stillen Reserven, aber so hohe nicht gedeckte Fehlbetr�ge haben, wie sollen die dann nicht insolvent sein? Gesellschafterdarlehen mit Rangr�cktritt? Edit: Und jetzt noch zum eigentlichen Thema: Wenn die �bertragende GmbH keine stillen Reserven hat, die sie in der �bertragungsbilanz aufdecken k�nnte, dann gehen die Verlustvortr�ge dieser Gesellschaft gem. � 4 Abs. 2 S. 2 i.V. � 12 Abs. 3 UmwStG unter. So gesehen klappt das nicht, mit dem "Zusammenschmei�en". Weiter mu� die aufnehmende GmbH ja wg. der Verschmelzung neue Anteile an den Gesellschafter ausgeben und dazu das Stammkapital erh�hen. Das klappt nicht, wenn sie negatives Verm�gen �bernimmt. |
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03.12.2007, 22:22
Beitrag: #3
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RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
Danke schon mal towel day
towel day schrieb:Gesellschafterdarlehen mit Rangr�cktritt?Genau... Der Gesellschafter hat alle Verbindlichkeiten gezahlt und damit jetzt mehrer Millionen von den Gesellschaften zu bekommen... Fragt bloss nicht weiter.... towel day schrieb:Edit: Und jetzt noch zum eigentlichen Thema: Wenn die �bertragende GmbH keine stillen Reserven hat, die sie in der �bertragungsbilanz aufdecken k�nnte, dann gehen die Verlustvortr�ge dieser Gesellschaft gem. � 4 Abs. 2 S. 2 i.V. � 12 Abs. 3 UmwStG unter. So gesehen klappt das nicht, mit dem "Zusammenschmei�en". Naja, aufdecken muss man ja nichts (im Gegenteil, zwingend Buchwert) towel day schrieb:Weiter mu� die aufnehmende GmbH ja wg. der Verschmelzung neue Anteile an den Gesellschafter ausgeben und dazu das Stammkapital erh�hen. Das klappt nicht, wenn sie negatives Verm�gen �bernimmt. Ja, irgendwo da liegt das Problem. Aber so ganz fehlt mir grad der volle Durchstieg... Das Stammkapital k�nnte ich doch trotzdem erh�hen? Hab eben nachher noch mehr nicht gedeckter Fehlbetrag... Aber was ist ne GmbH mit so nem hohen n.g.F. wert? Gar nix? Ein Euro? Dann w�ren beide Firmen gleichwertig? Dann w�rde bei der Verschmelzung bei der �bernehmenden GmbH 50% der Anteile auf einen neuen Gesellschafter �bergehen? Und dann h�tte ich ein � 8 (4) KStG Problem?! (Das ich nicht durch die Sanierungsklausel beheben kann - leider). Noch mehr Meinungen? |
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03.12.2007, 23:12
Beitrag: #4
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RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
lieschenmueller schrieb:Naja, aufdecken muss man ja nichts (im Gegenteil, zwingend Buchwert)Wom�glich bin ich nicht auf der H�he der Zeit, aber m.E. steht in � 11 UmwStG etwas anderes. Danach ist die Buchwertfortf�hrung nur auf Antrag m�glich. Hier w�re die Buchwertfortf�hrung m.E. aber sinnwidrig, weil dadurch ja die Verluste der �bertragenden GmbH verlorengingen, s.o. Also wird man in der �bertragungsbilanz die stillen Reserven aufdecken und durch den entstehenden Gewinn die Verlust aufbrauchen. In der �bernehmenden GmbH entsteht dadurch AfA-Volumen. Wenn keine stillen Reserven vorhanden sind, dann funktioniert das nat�rlich nicht. Da bliebe nur noch ein erfolgswirksamer Verzicht auf die Gesellschafterdarlehen. Allerdings k�nnte hier eine verdeckte Einlage vorliegen, wodurch der Gewinn au�erbilanziell zu kompensieren w�re. Aber selbst wenn keine verdeckte Einlage vorliegt bringt das nix, weil man dadurch ja kein Afa-Volumen schafft und der Darlehensverzicht beim Gesellschafter dann keine stl. Auswirkung h�tte. Zitat:[Ja, irgendwo da liegt das Problem. Aber so ganz fehlt mir grad der volle Durchstieg... Das Stammkapital k�nnte ich doch trotzdem erh�hen? Hab eben nachher noch mehr nicht gedeckter Fehlbetrag...Wie soll die GmbH denn das Stammkapital erh�hen, wenn den neuen Anteilen auf der Aktivseite kein Verm�gen gegen�bersteht? Auch das auf die neuen Anteile entfallende Stammkapital mu� ja irgendwie aufgebracht werden. Wenn durch die Verschmelzung kein neues Verm�gen auf die GmbH �bergeht, dann kann die m.E. auch nicht das Stammkapital erh�hen. Womit auch? Also bleibt m.E. nur, den nicht gedeckten Fehlbetrag in der Bilanz durch einen Darlehensverzicht des Gesellschafters "aufzul�sen". Steuerlich bringt das aber nix. Also w�rde ich �berlegen, ob ich die Verluste nicht auf den Gesellschafter verlagern kann. Verzichtet der auf die Darlehen und liquidiert anschlie�end die GmbH, dann hat er wenigstens noch einen Verlust nach � 17 EStG i.R. des Halbeink�nfteverfahrens. Zumindest wenn die Darlehen als "Finanzplandarlehen" dargestellt werden k�nnen, was i.d.R. nicht so schwer ist. Zitat:Dann w�rde bei der Verschmelzung bei der �bernehmenden GmbH 50% der Anteile auf einen neuen Gesellschafter �bergehen? Und dann h�tte ich ein � 8 (4) KStG Problem?! (Auf welchen neuen Gesellschafter denn? Wenn sich die Gesellschafterverh�ltnisse an der aufnehmenden GmbH nach der Verschmelzung um mehr als 50% �ndern, dann greift f�r die Alt-Verlust dieser GmbH in der Tat � 8 Abs. 4 KStG. Somit w�ren die Verluste beider Gesellschaften weg. Nicht gerade das gew�nschte Ergebnis, vermute ich mal... |
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16.12.2007, 12:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2007 12:37 von Lemgun.)
Beitrag: #5
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RE: Wo sind nochmal die Umwandlungsexperten?
Ich hoffe, folgende BMF Schreiben d�rften helfen:
BMF v. 16.4.1999, BStBl. I S. 455, ge�ndert durch BMF v. 2.8.2007, BStBl. I S. 624, Becksche Texte: 100 � 8/10 sowie BMF v. 17.6.2005, BStBl. I S. 629 Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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