LKW Verkauf
|
02.02.2016, 12:27
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
LKW Verkauf
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein kleines Problem für dessen Lösung ich Eure Unterstützung bzw. Bestätigung brauche, ob ich steuerlich richtig liege und auch nichts übersehe: Er und Sie - bis Ende 2015 nicht miteinander verheiratet, aber zusammen lebend. Er - gewerblich tätig, wegen Insolvenzverfahren bis Mitte 2015 wenig Einkommen , reicht gerade so. Sie- angestellt, guter Verdienst. Sie kauft LKW und vermietet an ihn diesen LKW: monatliche Kosten bei ihm: BA, er trägt alle sonstigen Kosten und ist auch Versicherungsnehmer, Kfz-Steuer auf ihn. Bei ihr in ESt: Mieteinnahme als Sonstige Einkünfte = jährlich Gewinn, da Einnahme minus AfA = Gewinn. Ende 2015 sind die 6 Jahre AfA vorbei - LKW soll jetzt in sein Betriebsvermögen ( da Insolvenz... beendet und keine "Gefahr" mehr). Meine Vorgehensweise: Kauf zum 1.1.2016 LKW zu Wert geschätzt 3.000,-- (AK 2010 ca. 12.000,-). Bei ihm: BV - AfA 2-3 Jahre noch/ Schätzung Restnutzungsdauer Meine konkrete Frage, ob das richtig ist: bei ihr: die 3000,-- sind keine steuerpflichtige Einnahme, da kein BV vorher bei ihr? Für Tipps und Anregungen wäre ich dankbar - Gruß Eugenie |
|||
02.02.2016, 15:14
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
(02.02.2016 12:27)eugenie schrieb: bei ihr: die 3000,-- sind keine steuerpflichtige Einnahme, da kein BV vorher bei ihr? § 23 (1) Nr. 2 S. 4 ==> 10 Jahre, da WG LKW = Einkunftsquelle § 23 (3) S. 4 ==> bisherige Afa ist bei Ermittlung Veräußerungsgewinn zu berücksichtigen. Damit Überschuss = Verkaufspreis - fiktiver Buchwert = zu versteuern. schönen Tag noch phönix |
|||
03.02.2016, 01:12
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
Dito :-)
"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
03.02.2016, 11:26
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
vielen Dank - der Satz 4 bei 23(1) Nr. 2 war mir "neu" - muss irgendwann nach 2006 dazu gekommen sein!
Sehr ärgerlich für meinen Fall. Vor allem, da Stpfl. ohne vorher mit mir zu reden diese Variante gewählt hatten - besser wäre gewesen, wenn sie ihm damals ein Darlehen gegeben hätte - aber das ist nun vorbei. Was passiert, wenn er den LKW unentgeltlich übernimmt? Dann dürfte doch keine Einnahme bei ihr vorliegen - oder sie überlässt in Zukunft den LKW ohne Nutzungsentgelt ( beide sind inzwischen verheiratet - also steuerlich wäre alles neutral - Mandanten wollen unproblematische Lösung!) Was meint ihr, welche Variante wäre besser? Danke vorab - Eugenie |
|||
03.02.2016, 12:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2016 12:01 von phönix.)
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
(03.02.2016 11:26)eugenie schrieb: Was passiert, wenn er den LKW unentgeltlich übernimmt? Dann dürfte doch keine Einnahme bei ihr vorliegen - oder sie überlässt in Zukunft den LKW ohne Nutzungsentgelt ( beide sind inzwischen verheiratet - also steuerlich wäre alles neutral - Mandanten wollen unproblematische Lösung!) unentgeltliche Übernahme = Schenkung in das Betriebsvermögen? = führt zur Ertragsbesteuerung im BV? Da gibt es einige Rechtsprechung dazu, bitte mal suchen. unentgeltliche Überlassung: zukünftige Afa auf WG fällt über beide Ehepartner betrachtet weg. Demzufolge unattraktiv. Ich würde alles so wie bisher lassen. schönen Tag noch phönix |
|||
03.02.2016, 12:06
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
danke - aber AfA ist Ende 2015 zu Ende. Bisher wurde mtl. 250,-- als Miete gezahlt.
Wenn alles so weiter läuft: Ausgabe 3000,-- bei ihm, Einnahme 3000,-- bei ihr. Muss dann weiterhin Anlage So für SIE machen, wenn Nutzung unentgeltlich, würde das entfallen. Mandanten bevorzugen diese Lösung! Was ist Deine Meinung? Danke Eugenie |
|||
03.02.2016, 12:26
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
(03.02.2016 12:06)eugenie schrieb: wenn Nutzung unentgeltlich, würde das entfallen. Mandanten bevorzugen diese Lösung! würde meines Erachtens gehen, Nutzungsüberlassung ist noch keine Schenkung in das BV/PV. schönen Tag noch phönix |
|||
03.02.2016, 15:04
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
vielen Dank!
Gruß Eugenie |
|||
06.02.2016, 01:16
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
Aber es ist immerhin noch eine schenkung ...
und wenn nicht verheiratet . dann ist der freibetrag bald weg ... "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
07.02.2016, 13:25
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: LKW Verkauf
die unentgeltliche Nutzungsüberlassung ab 2016 ist eine Schenkung?
Da beide seit 12/2015 miteinander verheiratet, ist der FB kein Thema - Wert LKW ca. 3.000,--. Steuerlich wird erst ab Veranlagung 2016 ggf. Nachfrage vom FA kommen. Danke für Rückmeldungen und Anregungen! Eugenie |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste