02.02.2016, 12:27
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe ein kleines Problem für dessen Lösung ich Eure Unterstützung bzw. Bestätigung brauche, ob ich steuerlich richtig liege und auch nichts übersehe:
Er und Sie - bis Ende 2015 nicht miteinander verheiratet, aber zusammen lebend.
Er - gewerblich tätig, wegen Insolvenzverfahren bis Mitte 2015 wenig Einkommen , reicht gerade so.
Sie- angestellt, guter Verdienst.
Sie kauft LKW und vermietet an ihn diesen LKW: monatliche Kosten bei ihm: BA, er trägt alle sonstigen Kosten und ist auch Versicherungsnehmer, Kfz-Steuer auf ihn.
Bei ihr in ESt: Mieteinnahme als Sonstige Einkünfte = jährlich Gewinn, da Einnahme minus AfA = Gewinn.
Ende 2015 sind die 6 Jahre AfA vorbei - LKW soll jetzt in sein Betriebsvermögen ( da Insolvenz... beendet und keine "Gefahr" mehr).
Meine Vorgehensweise:
Kauf zum 1.1.2016 LKW zu Wert geschätzt 3.000,-- (AK 2010 ca. 12.000,-).
Bei ihm: BV - AfA 2-3 Jahre noch/ Schätzung Restnutzungsdauer
Meine konkrete Frage, ob das richtig ist:
bei ihr: die 3000,-- sind keine steuerpflichtige Einnahme, da kein BV vorher bei ihr?
Für Tipps und Anregungen wäre ich dankbar -
Gruß Eugenie
ich habe ein kleines Problem für dessen Lösung ich Eure Unterstützung bzw. Bestätigung brauche, ob ich steuerlich richtig liege und auch nichts übersehe:
Er und Sie - bis Ende 2015 nicht miteinander verheiratet, aber zusammen lebend.
Er - gewerblich tätig, wegen Insolvenzverfahren bis Mitte 2015 wenig Einkommen , reicht gerade so.
Sie- angestellt, guter Verdienst.
Sie kauft LKW und vermietet an ihn diesen LKW: monatliche Kosten bei ihm: BA, er trägt alle sonstigen Kosten und ist auch Versicherungsnehmer, Kfz-Steuer auf ihn.
Bei ihr in ESt: Mieteinnahme als Sonstige Einkünfte = jährlich Gewinn, da Einnahme minus AfA = Gewinn.
Ende 2015 sind die 6 Jahre AfA vorbei - LKW soll jetzt in sein Betriebsvermögen ( da Insolvenz... beendet und keine "Gefahr" mehr).
Meine Vorgehensweise:
Kauf zum 1.1.2016 LKW zu Wert geschätzt 3.000,-- (AK 2010 ca. 12.000,-).
Bei ihm: BV - AfA 2-3 Jahre noch/ Schätzung Restnutzungsdauer
Meine konkrete Frage, ob das richtig ist:
bei ihr: die 3000,-- sind keine steuerpflichtige Einnahme, da kein BV vorher bei ihr?
Für Tipps und Anregungen wäre ich dankbar -
Gruß Eugenie