07.02.2016, 19:37
Die Vermietungsvariante dürfte doch bei Zusammenveranlagung iE neutral sein, wenn sein Gewinn runter geht und sie dafür 22er Einkünfte erzielt. Für die GewSt dürfte es sogar vorteilhaft sein, denn sein GewErtr mindert sich ja um die Mietaufwendungen und eine Hinzurechnung nach § 8 GewStG entfällt, weil er sicherlich insgesamt weniger als 100.000€ entsprechende Mieten etc zahlt.