eigenes EK v. unterst. Personen
|
20.10.2015, 14:34
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: eigenes EK v. unterst. Personen
So argumentiert das Gericht, aber trotzdem ist es kein Geld um den Lebensunterhalt zu decken. Lohnersatzleistungen werden ja auch mit dem "Netto" berücksichtigt und nicht mit dem Bruttobetrag, ohne die Abgaben zur KV/PV, die auch (wie beim AN) einbehalten und abgeführt werden.
|
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
eigenes EK v. unterst. Personen - Opa - 20.10.2015, 10:57
eigenes EK v. unterst. Personen - showbee - 20.10.2015, 14:20
RE: eigenes EK v. unterst. Personen - Opa - 20.10.2015 14:34
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste