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eigenes EK v. unterst. Personen
20.10.2015, 14:34
Beitrag: #3
RE: eigenes EK v. unterst. Personen
So argumentiert das Gericht, aber trotzdem ist es kein Geld um den Lebensunterhalt zu decken. Lohnersatzleistungen werden ja auch mit dem "Netto" berücksichtigt und nicht mit dem Bruttobetrag, ohne die Abgaben zur KV/PV, die auch (wie beim AN) einbehalten und abgeführt werden.
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eigenes EK v. unterst. Personen - Opa - 20.10.2015, 10:57
RE: eigenes EK v. unterst. Personen - Opa - 20.10.2015 14:34

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