Organschaft, Verlustvorträge
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22.11.2007, 13:35
Beitrag: #1
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Organschaft, Verlustvorträge
Hallo,
folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht jährlich Gewinn in Höhe von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvorträge von ca. 800.000. Können die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abführen muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvorträge nutzen kann. An den Beteiligungsverhältnissen ändert sich nichts. Gruß T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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23.11.2007, 00:15
Beitrag: #2
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RE: Organschaft, Verlustvorträge
Ich sehe da auch kein Problem, die Verlustnutzung wird m.E. durch § 15 KStG nur für die Organgesellschaft eingeschränkt.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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