Steuerberater

Normale Version: Organschaft, Verlustvorträge
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Hallo,

folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht jährlich Gewinn in Höhe von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvorträge von ca. 800.000. Können die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abführen muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvorträge nutzen kann.

An den Beteiligungsverhältnissen ändert sich nichts.

Gruß T.D.
Ich sehe da auch kein Problem, die Verlustnutzung wird m.E. durch § 15 KStG nur für die Organgesellschaft eingeschränkt.
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