22.11.2007, 13:35
Hallo,
folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht jährlich Gewinn in Höhe von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvorträge von ca. 800.000. Können die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abführen muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvorträge nutzen kann.
An den Beteiligungsverhältnissen ändert sich nichts.
Gruß T.D.
folgender SV: A-GmbH ist zu 100% an der B-GmbH. Die B-GmbH macht jährlich Gewinn in Höhe von ca. 60.000,-. Die A-GmbH macht (wieder) Gewinne i.H. ca. 5.000,-. Sie hat jedoch Verlustvorträge von ca. 800.000. Können die Verluste genutzt werden wenn die B-GmbH ihre Gewinne an die A-GmbH abführen muss? In der Literatur finde ich immer nur den anderen Weg. Ich denke das es funktioniert. Da die A-GmbH das gesammte Einkommen versteuern muss und ihre eigenen Verlustvorträge nutzen kann.
An den Beteiligungsverhältnissen ändert sich nichts.
Gruß T.D.