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Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
20.03.2015, 14:41
Beitrag: #10
RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
Ich hab mich schon so oft mit diesem "Riester" rumgeärgert, daß ich den Teil in der Erklärung ignoriere. Da wird willkürlich geändert, da werden Kinderzulagen gestrichen, oder aufgeschlagen, auch wenn das Kind im Ausland lebt. Hinzu kommen die VBL/ZVK wo keiner mehr durchsieht. Die Mandanten bekommen keinerlei Unterlagen mehr zugeschickt. Die Versicherungen sagen: "Es wird alles elektronisch gemeldet (was oft nicht funktioniert), Sie bekommen nichts mehr zugesandt". Das ist zwar eigentlich nicht zulässig, aber es interessiert niemanden. Es macht keinen Sinn sich damit zu beschäftigen. Meinen Mandanten sag ich, wenn eine Abweichung im Bescheid kommt, sollen sie das selber versuchen mit Ihrer Versicherung/Zulagenstelle/FA zu klären.
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RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Opa - 20.03.2015 14:41

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