![]() |
Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Abgabenordnung/FGO (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung (/showthread.php?tid=3252) Seiten: 1 2 |
Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 19.03.2015 16:22 Hallo, den ganzen Tag kann man mit solch unproduktivem Kram verbringen ![]() Die Riester Zulagenstelle hat dem FA mitgeteilt, dass kein Anspruch auf Riesterförderung besteht. FA ändert Steuerbescheid, m.E. zu Unrecht, da verjährt. Wo ist denn nun der anfechtbare VwA und wie kann ich AdV bekommen? Das FA verweigert, da die Mitteilung der Riesterstelle Grundlagenbescheid sei. Muss ich dagegen einen Rechtsbehelf einlegen? Unbefristet, da ja gar nicht ggü. dem Stpfl. bekannt gegeben? Gewährt die Zulagenstelle AdV für den Folgebescheid? Hat da jemand Erfahrung? RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Stadtkatze - 19.03.2015 18:57 Das glaube FA hat nach 175 geändert? Aus Grund bist du der Auffassung, dass Verjährung eingetreten ist? RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 19.03.2015 22:09 es betrifft 2007, der Zeitraum zur Überprüfung soll ja nur 4 Jahre betragen siehe hier https://www.test.de/Riester-Rente-Behoerde-holt-rechtswidrig-Zulagen-zurueck-4608446-0/ In meiner Fachliteratur selbst finde ich irgendwie kaum etwas zum Thema Als Korrekturnorm ist § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG genannt Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - showbee - 19.03.2015 23:29 Vielleicht hilft FG Mü vom 29.10.2014, 9 K 1277/14. Zitat:14 RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 20.03.2015 00:10 (19.03.2015 23:29)showbee schrieb: Vielleicht hilft FG Mü vom 29.10.2014, 9 K 1277/14.hm, wie ich an die Adresse (edit: blöde Autokorrektur am Handy, gemeint ist AdV) komme, steht da ja irgendwie nicht drin Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - showbee - 20.03.2015 01:13 Adresse??? Der Datenabgleich ist gesetzlich vorgesehen. Führt dies zu Abweichungen ist zu ändern. Es liegt eine originäre Änderung durch das FA vor; die Mitteilung der zentralen Stelle ist kein Grundlagenbescheid im Sinne von § 175 AO. Rechtsschutz also mE wie üblich: Einspruch. Aussicht auf Erfolg? Wohl eher nicht? RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 20.03.2015 09:36 (20.03.2015 01:13)showbee schrieb: Adresse??? Der Datenabgleich ist gesetzlich vorgesehen. Führt dies zu Abweichungen ist zu ändern. Es liegt eine originäre Änderung durch das FA vor; die Mitteilung der zentralen Stelle ist kein Grundlagenbescheid im Sinne von § 175 AO. Rechtsschutz also mE wie üblich: Einspruch. Aussicht auf Erfolg? Wohl eher nicht?Beitrag ist editiert... Das FA meint, der Einspruch gegen den ESt-Bescheid wäre unzulässig. Warum keine Aussicht auf Erfolg? Meinst Du die Verjährungsfrist ist doch länger als 4 Jahre? Ich finde dazu auch leider überhaupt nichts in der Literatur RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - showbee - 20.03.2015 10:58 Also, ich verstehe das FG (oben) so, dass § 91 Abs. 1 Satz 4 eine eigenständige Änderungsnorm ist; die Mitteilung der zentralen Stelle stellt mE auch keinen Grundlagenbescheid dar. Insoweit sollte also schon die normale Festsetzungsverjährung greifen, wenn das FA die Sonderausgaben kürzt. Oder was kürzt das FA? RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 20.03.2015 13:14 (20.03.2015 10:58)showbee schrieb: Oder was kürzt das FA?Das FA kürzt die Steuerermäßigung wegen berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge auf 0,00 RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Opa - 20.03.2015 14:41 Ich hab mich schon so oft mit diesem "Riester" rumgeärgert, daß ich den Teil in der Erklärung ignoriere. Da wird willkürlich geändert, da werden Kinderzulagen gestrichen, oder aufgeschlagen, auch wenn das Kind im Ausland lebt. Hinzu kommen die VBL/ZVK wo keiner mehr durchsieht. Die Mandanten bekommen keinerlei Unterlagen mehr zugeschickt. Die Versicherungen sagen: "Es wird alles elektronisch gemeldet (was oft nicht funktioniert), Sie bekommen nichts mehr zugesandt". Das ist zwar eigentlich nicht zulässig, aber es interessiert niemanden. Es macht keinen Sinn sich damit zu beschäftigen. Meinen Mandanten sag ich, wenn eine Abweichung im Bescheid kommt, sollen sie das selber versuchen mit Ihrer Versicherung/Zulagenstelle/FA zu klären. Ich empfehle: Автомат Калашникова |