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Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
20.03.2015, 09:36
Beitrag: #7
RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung
(20.03.2015 01:13)showbee schrieb:  Adresse??? Der Datenabgleich ist gesetzlich vorgesehen. Führt dies zu Abweichungen ist zu ändern. Es liegt eine originäre Änderung durch das FA vor; die Mitteilung der zentralen Stelle ist kein Grundlagenbescheid im Sinne von § 175 AO. Rechtsschutz also mE wie üblich: Einspruch. Aussicht auf Erfolg? Wohl eher nicht?
Beitrag ist editiert...
Das FA meint, der Einspruch gegen den ESt-Bescheid wäre unzulässig.
Warum keine Aussicht auf Erfolg? Meinst Du die Verjährungsfrist ist doch länger als 4 Jahre? Ich finde dazu auch leider überhaupt nichts in der Literatur
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RE: Rechtsschutz bei Riester Rückforderung - Eisvogel - 20.03.2015 09:36

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