Elternzeit abbrechen
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22.09.2014, 11:30
Beitrag: #1
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Elternzeit abbrechen
Die Mitarbeiterin eines Mandanten will ihre Elternzeit (bis Ende Oktober) 2 Wochen vorzeitig beenden und ab Mitte Oktober wieder arbeiten.
Bei der letzten Schwangerschaft war sie überwiegend arbeitsunfähig und man hört , sie ist schon wieder schwanger. Einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss der Arbeitgeber zustimmen § 16 Abs. 3 BEEG. Angesichts der wieder zu erwartenden Schwangerschaftsprobleme stellt sich mir nun die Frage, warum sie vorzeitig wieder in Arbeit will. Welche Vorteile hat sie davon? Bzw. welche Nachteile der Arbeitgeber? Fangen da wieder irgendwelche Fristen an zu laufen? |
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22.09.2014, 12:28
Beitrag: #2
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RE: Elternzeit abbrechen
Vielleicht hat sie jetzt einen höher dotierten Job, oder aber rechtzeitig die StKl. 3 gewählt, um das spätere Elterngeld zu erhöhen. Sonst fällt mir nix ein.
P.S. Wie "hört" man eigentlich, ob jemand schwanger ist? |
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22.09.2014, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2014 15:51 von tosch.)
Beitrag: #3
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RE: Elternzeit abbrechen
(22.09.2014 12:28)Opa schrieb: P.S. Wie "hört" man eigentlich, ob jemand schwanger ist?Eine Mitarbeiterin des Mandanten hat meiner Mitarbeiterin, die die Löhne macht, so nebenbei und mehr im Vertrauen (!?) gesteckt, dass die Dame ja schon wieder schwanger wäre. Ich habe vorhin mit dem Arbeitgeber telefoniert, der wusste mehr: Sie ist hochschwanger und wird ihr Kind voraussichtlich Mitte Dezember bekommen. Und da möchte sie gerne in der "Übergangszeit" (bis zum Mutterschutz Anfang November) noch ein bisschen arbeiten und Geld verdienen. Wobei dem Arbeitgeber klar ist, dass spätestens am 2. Tag eine Krankmeldung käme. Ganz schön dreist. |
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22.09.2014, 19:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.09.2014 19:30 von limo.)
Beitrag: #4
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Elternzeit abbrechen
Sie bekommt dann wieder Mutterschaftsgeld. Und dieses bekommt die Firma durch die U2 wieder erstattet.
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22.09.2014, 23:29
Beitrag: #5
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RE: Elternzeit abbrechen
Muss sie dafür wieder gearbeitet haben? Bedeutet das, dass, wenn die Mutterschutzfrist vor Ende der Elternzeit beginnt, kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht?
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23.09.2014, 07:28
Beitrag: #6
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Elternzeit abbrechen
Ja korrekt.
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23.09.2014, 08:46
Beitrag: #7
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RE: Elternzeit abbrechen
(22.09.2014 12:28)Opa schrieb: P.S. Wie "hört" man eigentlich, ob jemand schwanger ist? So vielleicht ????!!!??? Ciao Dragon |
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24.09.2014, 08:37
Beitrag: #8
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RE: Elternzeit abbrechen
http://www.google.de/search?q=sonoline+b...CAYQ_AUoAQ
Heute ist man da eindeutig weiter mit dem"hören" Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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24.09.2014, 08:50
Beitrag: #9
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RE: Elternzeit abbrechen
Danke für die Aufklärung.
Man merkt die Expertin. |
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24.09.2014, 09:05
Beitrag: #10
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RE: Elternzeit abbrechen
(24.09.2014 08:37)Kiharu schrieb: Heute ist man da eindeutig weiter mit dem"hören"Und es gibt es anscheinend sogar für besondere Fälle im Doppelpack http://images.fetaldoppler.net/sonoline-c-image-1.jpg |
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