22.09.2014, 11:30
Die Mitarbeiterin eines Mandanten will ihre Elternzeit (bis Ende Oktober) 2 Wochen vorzeitig beenden und ab Mitte Oktober wieder arbeiten.
Bei der letzten Schwangerschaft war sie überwiegend arbeitsunfähig und man hört , sie ist schon wieder schwanger.
Einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss der Arbeitgeber zustimmen § 16 Abs. 3 BEEG.
Angesichts der wieder zu erwartenden Schwangerschaftsprobleme stellt sich mir nun die Frage, warum sie vorzeitig wieder in Arbeit will.
Welche Vorteile hat sie davon?
Bzw. welche Nachteile der Arbeitgeber?
Fangen da wieder irgendwelche Fristen an zu laufen?
Bei der letzten Schwangerschaft war sie überwiegend arbeitsunfähig und man hört , sie ist schon wieder schwanger.
Einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit muss der Arbeitgeber zustimmen § 16 Abs. 3 BEEG.
Angesichts der wieder zu erwartenden Schwangerschaftsprobleme stellt sich mir nun die Frage, warum sie vorzeitig wieder in Arbeit will.
Welche Vorteile hat sie davon?
Bzw. welche Nachteile der Arbeitgeber?
Fangen da wieder irgendwelche Fristen an zu laufen?